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Zoll auf Zitronen neu geregelt

Während die Diskussionen über Preisschwankungen bei Zitronen und das Angebotsgleichgewicht anhalten, hat das Handelsministerium den Zoll auf Zitronenimporte vorübergehend auf 10 Prozent gesenkt. Die Regelung gilt bis zum 31. Juli 2026.

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Zoll auf Zitronen neu geregelt

Das Handelsministerium hat bekannt gegeben, dass der Zollsatz für Zitronenimporte neu geregelt wurde.

In einer schriftlichen Erklärung des Ministeriums wurde betont, dass die Handelspolitik in Abstimmung mit den zuständigen Institutionen, insbesondere dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, durchgeführt wird. In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass je nach Marktbedingungen rechtzeitig notwendige Maßnahmen ergriffen werden.

In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass eine neue Regelung für den Zitronenmarkt getroffen wurde: "Um den Bedarf der Verbraucher an Zitronen zu angemessenen Preisen zu decken, wurde unter Berücksichtigung von Produktion, Angebots- und Nachfragegleichgewicht, Preisentwicklungen und Außenhandelsdaten der auf Importe angewandte Zoll bis zum 31. Juli 2026 auf 10 Prozent neu festgesetzt. Andererseits wird zum Schutz der heimischen Erzeuger unter Berücksichtigung der Erntezeit von Zitronen ab dem 1. August 2026 bei Importen weiterhin der Zollsatz von 54 Prozent angewandt, was dem Höchststand unserer internationalen Verpflichtungen entspricht."

In der Erklärung wurde zudem zum Ausdruck gebracht, dass die Schritte zum Schutz sowohl der Erzeuger als auch der Verbraucher fortgesetzt werden. In diesem Rahmen hieß es: "Unser Ministerium wird die Inlands- und Auslandsmärkte weiterhin genau beobachten und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Versorgungssicherheit und Preisstabilität bei Lebensmitteln zu gewährleisten sowie spekulative Preisbewegungen zu verhindern, wobei Erzeuger und Verbraucher gleichermaßen geschützt werden sollen."


Nachrichtenquelle: İHA