Zölle auf Mandeln und Walnüsse erhöht
Bei zahlreichen Produkten wurden die zusätzlichen Zölle angepasst; die Importzölle für Mandeln und Walnüsse wurden erhöht.
Die Sätze für zusätzliche Zölle auf eine Vielzahl von Produkten, die unter der Rubrik Textilien und daraus hergestellte Waren gelistet sind, wurden angepasst. Auch die Zollsätze für den Import von Mandeln und Walnüssen wurden erhöht.
Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret zur Änderung des Importregimes wurde der Zollsatz für den Import von Mandeln von 2 Prozent auf 15 Prozent angehoben. Die zusätzliche finanzielle Belastung pro Tonne wurde für Schalenmandeln von 452 US-Dollar auf 580 US-Dollar und für geschälte Mandeln von 818 US-Dollar auf 942 US-Dollar erhöht.
Der Zollsatz für den Import von Walnüssen wurde von 4 Prozent auf 15 Prozent angehoben, während die zusätzliche finanzielle Belastung pro Tonne für Walnüsse in der Schale von 307 US-Dollar auf 416 US-Dollar und für geschälte Walnüsse von 573 US-Dollar auf 1.099 US-Dollar stieg.
In diesem Rahmen werden für Importe aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Übereinstimmung mit dem am 30. August veröffentlichten Präsidialdekret zur Änderung des Importregimes, ein Zollsatz von 1 Prozent für Mandeln und 2 Prozent für Walnüsse sowie die entsprechenden zusätzlichen finanziellen Belastungen angewendet. Die Entscheidung tritt am 1. November in Kraft.
Mit einem weiteren im selben Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret zur Änderung der Entscheidung über die Anwendung von Zöllen auf Importe wurden die zusätzlichen Zölle für eine Vielzahl von Produkten unter der Rubrik Textilien und daraus hergestellte Waren angepasst. Diese Regelung tritt in einem Monat in Kraft.
Zudem wurde im Amtsblatt eine Sonderregelung für die Futtermittelindustrie bei der Anwendung des Zollsatzes für den Import von Rohrmelasse eingeführt. Während für den Import dieses Produkts ein Zollsatz von 10 Prozent vorgesehen ist, wird der Satz für Importe, die zur Verwendung in der Futtermittelindustrie bestimmt sind, weiterhin bei null Prozent liegen. Diese Anwendung beginnt in einer Woche.
WARUM WERDEN ZUSÄTZLICHE ZÖLLE ERHÖHT?
Ein 'zusätzlicher Zoll' ist eine ausgleichende Steuer, die erhoben wird, damit Produkte von Sektoren, die vor den negativen Auswirkungen von Importen geschützt werden sollen, einen festgelegten Preis erreichen können. Solche zusätzlichen Steuererhöhungen werden vorgenommen, um die Preisdifferenz zwischen inländischen und importierten Produkten auszugleichen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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