Zusatzvergütungen für Fachärzte mit Zusatzbezeichnung und Assistenzärzte erhöht
Der Hochschulrat (YÖK) hat die Zusatzvergütungen für Fachärzte mit Zusatzbezeichnung sowie für Assistenzärzte in der Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung an Universitätskliniken erhöht.
Der Hochschulrat (YÖK) hat beschlossen, die Zusatzvergütungen für Fachärzte mit Zusatzbezeichnung sowie für Assistenzärzte in der Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung an Universitätskliniken anzuheben. Laut der Mitteilung wurde eine Regelung getroffen, die eine Erhöhung der Zusatzvergütungen für diese Personengruppen vorsieht.
Wie der YÖK bekannt gab, wurden die Grundvergütungen für Fachärzte, die ihre Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung an Universitätskliniken abgeschlossen haben, sowie für Assistenzärzte in der Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung um 100 Prozent erhöht. Zudem wurde für Assistenzärzte und wissenschaftliche Mitarbeiter, die sich in der Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung befinden oder diese abgeschlossen haben, eine Erhöhung der Grundvergütung um 50 Prozent vorgenommen. Diese Regelung umfasst, analog zum Gesundheitsministerium, auch die an Universitätskliniken tätigen Fachärzte mit Zusatzbezeichnung sowie Assistenzärzte und wissenschaftliche Mitarbeiter, die ihre Weiterbildung abgeschlossen haben.
Es wurde mitgeteilt, dass diese Erhöhungen mit der im Amtsblatt (Resmi Gazete) vom 31. Januar 2024 veröffentlichten 'Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verfahren und Grundsätze für die Verteilung der aus den Einnahmen aus dem umlaufenden Kapital an Hochschulen zu leistenden Zusatzvergütungen' offiziell in Kraft getreten sind.
Nachrichtenquelle: 12punto
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