5G ist da, die Rechnungen steigen: Preiserhöhungen bei Mobilfunktarifen
Die BTK hat die Höchstpreise für viele Mobilfunkdienste, insbesondere für Telefonate und SMS, um 15,8 Prozent angehoben. Mit dem Übergang zu 5G sind die Preise gestiegen.
Die Informations- und Kommunikationstechnologiebehörde (BTK) hat wie jedes Jahr Anfang April die geltenden Höchstpreistarife für Mobilfunkdienste bekannt gegeben. Im Rahmen der Regelung, die am 1. April 2026 in Kraft getreten ist, wurden die Preisobergrenzen für verschiedene Mobilfunkdienste, insbesondere für Anruf- und SMS-Gebühren, aktualisiert.
15,8 PROZENT ANSTIEG BEI DEN HÖCHSTPREISEN
Mit der neuen Anwendung, die für Abonnenten bedeutende Änderungen mit sich bringt, wurden die durchschnittlichen Höchstpreise, die Mobilfunkbetreiber von ihren Kunden verlangen können, um etwa 15,8 Prozent angehoben. Es ist bemerkenswert, dass diese Preisänderung unmittelbar nach der Einführung der 5G-Technologie erfolgte.
ANRUF- UND SMS-GEBÜHREN GESTIEGEN
Der Preis für eine Minute Inlandsgespräche, einer der am häufigsten genutzten Dienste, wurde von der bisherigen Obergrenze von 4,11 TL auf 4,75 TL angehoben. Auch bei den Gebühren für Auslandsgespräche war ein spürbarer Anstieg zu verzeichnen; der Höchstbetrag pro Minute wurde auf 56,37 TL erhöht. Die Gebühr für den Versand von Kurznachrichten (SMS) wurde auf 3,39 TL für das Inland und 9,88 TL für das Ausland festgelegt.
NEUE TARIFE AUCH FÜR TECHNISCHE DIENSTLEISTUNGEN
Die besagte Änderung beschränkt sich nicht nur auf Anrufe und SMS. Auch für technische und administrative Vorgänge wie die Übertragung von Leitungen, Nummernänderungen, das Ein- und Ausschalten von Anschlüssen oder den Austausch von SIM-Karten außerhalb der Garantiezeit wurden neue Tarife eingeführt. Die für diese Vorgänge festgelegten Höchstgebühren lauten wie folgt: Leitungsübertragung 91,38 TL, Nummernänderung und SIM-Kartenwechsel (außerhalb der Garantie) 208,51 TL, sowie eine Gebühr für das Ein- und Ausschalten von 212,70 TL.
30,5 PROZENT ANSTIEG IM LETZTEN JAHR
Nach Einschätzung der BTK gab es innerhalb des letzten Jahres einen Gesamtanstieg der Höchstpreise für Mobilfunkdienste um 30,5 Prozent. Dies hat zu einem erheblichen Kostenunterschied bei den Rechnungen von Nutzern mit Laufzeitverträgen und Prepaid-Karten geführt.
AUSNAHME FÜR BESTEHENDE ABONNENTEN
Die in Kraft getretenen neuen Höchstpreise legen die maximalen Beträge fest, die von den Betreibern erhoben werden dürfen. Es wurde mitgeteilt, dass Nutzer, die derzeit von einem Aktions- oder Laufzeittarif profitieren, bis zum Ablauf ihrer bestehenden Verträge nicht von dieser Preiserhöhung betroffen sind. Die neuen Tarife betreffen insbesondere die Abrechnung bei Paketüberschreitungen oder flexibler Nutzung.
Nachrichtenquelle: 12punto
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