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EU-Gericht bestätigt Rekordstrafe von 4,1 Milliarden Euro gegen Google

Der Europäische Gerichtshof hat die Kartellstrafe in Höhe von 4,1 Milliarden Euro gegen Google wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung beim Betriebssystem Android bestätigt.

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EU-Gericht bestätigt Rekordstrafe von 4,1 Milliarden Euro gegen Google

Der lange Rechtsstreit von Google gegen die von der Europäischen Union verhängte Geldstrafe in Höhe von 4,1 Milliarden Euro ist beendet. Der Europäische Gerichtshof hat die Berufung des Technologiegiganten zurückgewiesen und damit die Entscheidung der Europäischen Kommission rechtskräftig gemacht. Diese Entwicklung wird als einer der Wendepunkte in den Wettbewerbsverfahren der Brüsseler Regulierungsbehörde gegen multinationale Technologieunternehmen gewertet.

Die Institutionen der Europäischen Union hatten Google erstmals 2018 wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung beim mobilen Betriebssystem Android sanktioniert. Dem Urteil zufolge verpflichtete Google Smartphone-Hersteller dazu, die Google-Suche und den Chrome-Browser auf ihren Geräten vorinstalliert zu haben. Zudem wurde festgestellt, dass Google Zahlungen an große Hersteller und Mobilfunkbetreiber leistete, die sich bereit erklärten, ausschließlich die eigene Suchmaschine vorzuinstallieren.

Den Erkenntnissen der Kommission zufolge schwächte das Unternehmen den Wettbewerb auf dem Markt, indem es Hersteller daran hinderte, alternative Android-Versionen zu verwenden, die nicht von Google genehmigt waren. Aufgrund dieser Praktiken wurde festgestellt, dass Google die Android-Plattform nutzte, um sich Vorteile bei der Verbreitung eigener Dienste zu verschaffen.

Im September 2022 bestätigte das zuständige EU-Gericht den Großteil der Vorwürfe der Kommission. Es entschied jedoch, dass die Beweise für einige Unregelmäßigkeiten nicht ausreichten, und reduzierte die Geldstrafe von 4,3 Milliarden Euro auf 4,1 Milliarden Euro. Die jüngste Berufung wurde nun diese Woche vom Europäischen Gerichtshof endgültig zurückgewiesen.

Diese Entscheidung verdeutlicht erneut das Ausmaß des regulatorischen Drucks, dem große Technologieunternehmen in Europa ausgesetzt sein können. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass nach diesem Fall ähnliche Kartelluntersuchungen zunehmen könnten.


Nachrichtenquelle: 12punto