Europäische Union leitet Verfahren zur Bewertung der Plattform X ein
Die Europäische Union (EU) hat ein offizielles Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob die Social-Media-Plattform X, die sich im Besitz von Elon Musk befindet, gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verstößt.
In einer Erklärung der EU-Kommission wurde mitgeteilt, dass im Rahmen des Verfahrens entschieden werden soll, ob X gegen den DSA in Bereichen wie Risikomanagement, Inhaltsmoderation, der Praxis sogenannter „Dark Patterns“ – also Designs, die Nutzer dazu verleiten oder davon abhalten sollen, im Sinne einer Marke zu handeln –, Werbetransparenz und Datenzugang verstößt.
Es wurde erläutert, dass die Kommission das offizielle Verfahren wegen möglicher Gesetzesverstöße auf der Grundlage einer Voruntersuchung eingeleitet hat, die nach den von der Firma X eingereichten Unterlagen sowie den Antworten auf offizielle Informationsanfragen zu Desinformation, illegalen und schädlichen Inhalten nach den „Angriffen der Hamas auf Israel“ durchgeführt wurde.

In der Erklärung, in der darauf hingewiesen wurde, dass durch das Senden offizieller Informationsanfragen an das Unternehmen X, durch Gespräche und Untersuchungen weiterhin Beweise gesammelt werden, wurde zudem daran erinnert, dass die Einleitung des offiziellen Verfahrens der Kommission die Befugnis verleiht, Sanktionen wie „einstweilige Maßnahmen“ und „Entscheidungen über Verstöße“ zu verhängen.
Die dänische Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, kommentierte die Entscheidung wie folgt: „Wir nehmen jeden Verstoß gegen unsere Regeln sehr ernst, und die uns derzeit vorliegenden Beweise reichen aus, um ein Verfahren gegen X einzuleiten. Die Kommission wird die Einhaltung des DSA durch X sorgfältig untersuchen, um den Schutz der europäischen Bürger im Online-Umfeld zu gewährleisten.“
Es wurde kein Datum für den Abschluss des offiziellen Verfahrens genannt.

Die EU hatte am 12. Oktober eine Untersuchung zur Einhaltung der Online-Regeln der Union durch X eingeleitet, mit der Begründung von „Desinformation, illegalen und schädlichen Inhalten, die nach den Angriffen der Hamas auf Israel verbreitet wurden“.
NEUE DIGITALE REGELN
Das Gesetz der EU, das im August in Kraft trat, hatte für große digitale Plattformen strenge Regeln eingeführt.
Die EU kann gegen digitale Plattformen, die gegen die Regeln verstoßen, Geldstrafen in Höhe von bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Umsatzes verhängen. Im Falle wiederholter Verstöße kann die Tätigkeit der betreffenden digitalen Plattformen in der EU untersagt werden.
Die EU hatte im Oktober bekannt gegeben, dass nach X auch Untersuchungen gegen Meta und TikTok eingeleitet wurden.
Nachrichtenquelle: AA
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