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Regeln der Europäischen Union zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz

Die Institutionen der Europäischen Union (EU) haben sich auf ein neues Gesetz geeinigt, das strenge Regeln für verschiedene Technologien der Künstlichen Intelligenz wie ChatGPT und Gemini einführen wird.

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Regeln der Europäischen Union zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz

Der Rat der EU gab bekannt, dass eine Einigung über das „KI-Gesetz“ erzielt wurde, das zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament (EP) ausgehandelt wurde und weltweit die ersten umfassenden Regeln für Künstliche Intelligenz einführen wird. Demnach müssen KI-Systeme, die in europäischen Ländern eingesetzt werden, sicher sein und die Grundrechte sowie die Werte der Union respektieren.

KI-Systeme werden nach einem „risikobasierten“ Ansatz reguliert, der sich an der Wahrscheinlichkeit orientiert, mit der sie der Gesellschaft schaden könnten.

Für KI-Systeme mit hohem Risiko werden strengere Regeln gelten. Es werden klare Kriterien festgelegt, um KI von einfachen Softwaresystemen zu unterscheiden.

Es wird sichergestellt, dass Künstliche Intelligenz unter keinen Umständen die Kompetenzen der Mitgliedstaaten in Fragen der nationalen Sicherheit oder irgendeine in diesem Bereich beauftragte Einrichtung beeinträchtigt.

Das KI-Gesetz gilt nicht für Systeme, die ausschließlich für militärische oder Verteidigungszwecke eingesetzt werden.

KI-Systeme mit begrenztem Risiko müssen klar angeben, dass der Inhalt von einer KI erstellt wurde, damit die Nutzer fundierte Entscheidungen treffen können. Diese Systeme unterliegen leichten Transparenzpflichten. Verschiedene KI-Systeme mit hohem Risiko werden zugelassen. Der Zugang dieser Hochrisiko-KI-Systeme zum EU-Markt wird jedoch an eine Reihe von Regeln und Verpflichtungen geknüpft sein.

AUCH EINIGE VERBOTE FÜR KÜNSTLICHE INTELLIGENZ WERDEN EINGEFÜHRT

Einige Anwendungen von Künstlicher Intelligenz werden als inakzeptabel eingestuft und diese Systeme werden in der EU verboten.

Das Verbot umfasst die Manipulation kognitiven Verhaltens, das ungezielte Abgreifen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras, die Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, Social Scoring sowie die biometrische Kategorisierung zur Gewinnung sensibler Daten wie sexuelle Orientierung oder religiöse Überzeugungen.

Strafverfolgungsbehörden können Künstliche Intelligenz nutzen. Sie können im Rahmen eines Notfallverfahrens ein Hochrisiko-KI-Tool einsetzen, das normalerweise das Konformitätsbewertungsverfahren nicht bestehen würde.

Sicherheitsbehörden können in Ausnahmefällen und bei Bedarf biometrische Fernidentifizierungssysteme in Echtzeit an öffentlichen Orten mit Genehmigung einsetzen.

Der Einsatz solcher KI-Systeme wird auf Situationen wie die Abwehr von Terroranschlägen, die Prävention bestehender oder vorhersehbarer Bedrohungen sowie die Suche nach Personen beschränkt sein, die schwerster Straftaten verdächtigt werden. Gleichzeitig wird ein spezieller Mechanismus eingeführt, um den Schutz der Grundrechte vor möglichem Missbrauch durch KI-Systeme zu gewährleisten.

Für große Systeme, die eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben wie die Erstellung von Videos, Texten, Bildern, das Sprechen in anderen Sprachen, Berechnungen oder das Schreiben von Computercode ausführen können, werden besondere Regeln eingeführt. Diese KI-Systeme für allgemeine Zwecke müssen vor ihrer Markteinführung verschiedene Transparenzpflichten erfüllen.

Innerhalb der EU-Kommission wird ein „KI-Büro“ eingerichtet, das für die Überwachung fortschrittlicher KI-Modelle, die Entwicklung von Standards und Testverfahren sowie die Durchsetzung gemeinsamer Regeln in allen Mitgliedstaaten zuständig ist.

Ein wissenschaftlicher Ausschuss aus unabhängigen Experten wird das KI-Büro beraten. Der KI-Rat, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, wird als Koordinierungsplattform und Beratungsgremium für die Kommission fungieren. Geldbußen bei Verstößen gegen das KI-Gesetz werden auf der Grundlage des höheren Wertes berechnet: entweder ein Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr oder ein vorab festgelegter Betrag.

Bei Verstößen durch verbotene KI-Anwendungen werden Bußgelder in Höhe von 7 Prozent des Unternehmensumsatzes oder 35 Millionen Euro, bei Nichteinhaltung von Verpflichtungen 3 Prozent des Umsatzes oder 15 Millionen Euro und bei falscher Datenweitergabe 1,5 Prozent des Umsatzes oder 7,5 Millionen Euro verhängt. Bei der Strafzumessung wird der für das Unternehmen kostspieligere Wert herangezogen.

AUCH TECHNOLOGIEUNTERNEHMEN MÜSSEN DIESE REGELN EINHALTEN

Nach der offiziellen Verabschiedung durch die EU-Staaten und das EP tritt das Gesetz in Kraft, wobei die Anwendung 2 Jahre nach der offiziellen Genehmigung beginnt. Die EU-Kommission hatte bereits vor 2 Jahren den ersten Gesetzesentwurf mit einem neuen Regelwerk für Künstliche Intelligenz ausgearbeitet und den Mitgliedstaaten sowie dem EP vorgelegt.

Dieser Vorschlag sah eine Reihe von Einschränkungen und Transparenzregeln für die Nutzung von KI-Systemen vor. Im Gesetzesentwurf der Kommission wurden KI-Systeme in 4 Hauptgruppen unterteilt: inakzeptables Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko.

Mit dem neuen Gesetz müssen verschiedene KI-Technologien wie Googles KI-Modell Gemini und ChatGPT die neuen Regeln einhalten.


Nachrichtenquelle: AA

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