Wettbewerbsbehörde leitet Untersuchung gegen Apple und 4 Technologieunternehmen ein
Die türkische Wettbewerbsbehörde hat eine Untersuchung gegen fünf Technologieunternehmen, darunter Apple, wegen des Vorwurfs der Einflussnahme auf Verkaufspreise eingeleitet. Es wird geprüft, ob die Apple Teknoloji ve Satış Limited Şirketi durch die Festlegung von Wiederverkaufspreisen für Apple-Produkte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.
Die Wettbewerbsbehörde hat beschlossen, eine Untersuchung gegen die Apple Teknoloji ve Satış Limited Şirketi sowie gegen Destek Bilişim Proje ve Servis Hizmetleri Sanayi Dış Ticaret AŞ, Easycep Bilişim ve Ticaret AŞ, Getmobil Teknoloji AŞ und HB Bilişim Teknolojileri Sanayi Tic. AŞ einzuleiten.
PRÜFUNG DER EINFLUSSNAHME AUF VERKAUFSPREISE
Laut einer Mitteilung auf der Website der Wettbewerbsbehörde hat das Gremium eine Voruntersuchung abgeschlossen, die sich mit dem Vorwurf befasste, dass die Apple Teknoloji ve Satış Limited Şirketi – die in der Türkei Vertriebs- und Verkaufsaktivitäten für technologische Geräte wie Computer, Tablets, Mobiltelefone, Kopfhörer, Peripheriegeräte sowie Apple- oder Drittanbieter-Zubehör durchführt – durch Eingriffe in die Verkaufspreise ihrer Wiederverkäufer gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen haben könnte.

Auf Grundlage der bei Vor-Ort-Prüfungen gewonnenen Erkenntnisse entschied die Behörde, eine Untersuchung gegen die 5 Unternehmen einzuleiten, um festzustellen, ob das Unternehmen durch die Festlegung von Wiederverkaufspreisen oder Aktionsbedingungen für Apple-Produkte sowie durch die Koordinierung der Preise von Unternehmen, die auf dem Rückkaufmarkt tätig sind, gegen das Gesetz verstoßen hat.
GEGEN WELCHE UNTERNEHMEN HAT DIE WETTBEWERBSBEHÖRDE EINE UNTERSUCHUNG EINGELEITET?
In diesem Rahmen wurde die Untersuchung gegen die Apple Teknoloji ve Satış Limited Şirketi sowie gegen Destek Bilişim Proje ve Servis Hizmetleri Sanayi Dış Ticaret AŞ, Easycep Bilişim ve Ticaret AŞ, Getmobil Teknoloji AŞ und HB Bilişim Teknolojileri Sanayi Tic. AŞ eröffnet. Andererseits bedeuten die von der Behörde getroffenen Untersuchungsbeschlüsse nicht, dass die betroffenen Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen gegen das Gesetz verstoßen haben oder mit Sanktionen rechnen müssen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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