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Bericht der Inspektoren zum Brand in Kartalkaya liegt vor! Wer trägt die Verantwortung?

Während die Ermittlungen zur Brandkatastrophe im Skizentrum Kartalkaya in Bolu andauern, haben die vom Innenministerium beauftragten Verwaltungsinspektoren ihren vorläufigen Untersuchungsbericht abgeschlossen. Der Bericht betont, dass die Kontrollen des Hotels unzureichend waren, die Provinzverwaltung (İl Özel İdaresi) die Mängel bei den Brandschutzmaßnahmen nicht feststellen konnte und die Verantwortung beim Generalsekretär sowie dessen Stellvertreter liegt.

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Bericht der Inspektoren zum Brand in Kartalkaya liegt vor! Wer trägt die Verantwortung?

Die Ermittlungen zur Brandkatastrophe im Skizentrum Kartalkaya in Bolu, bei der 78 Menschen ihr Leben verloren, schreiten voran. In dem von den Inspektoren des Innenministeriums erstellten Bericht wird festgestellt, dass aufgrund unzureichender Kontrollen des Grand Kartal Hotels Mängel bei den Brandschutzmaßnahmen bestanden und es bei der Überprüfung und Kontrolle des Hotels durch die zuständigen Behörden zu Versäumnissen kam. 

Der Generalsekretär und sein Stellvertreter wurden mit rechtlicher Verantwortung belastet. Cengiz Anıl Bölükbaş von T24 hat den vorläufigen Untersuchungsbericht erhalten.

IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER PROVINZVERWALTUNG

Dem Bericht zufolge liegt das Grand Kartal Hotel, in dem sich die Brandkatastrophe ereignete, außerhalb der Grenzen der Stadtverwaltung und fällt somit in den Zuständigkeitsbereich der Provinzverwaltung (İl Özel İdaresi).

Darüber hinaus heißt es im Bericht bezüglich der Befugnisse und Vorrechte der Provinzverwaltung: „In Artikel 7 des Gesetzes über die Provinzverwaltung Nr. 5302 sind die Befugnisse und Vorrechte der Provinzverwaltung aufgeführt. Eine dieser Befugnisse ist, wie in Absatz (g) des Artikels geregelt, die Erteilung von Betriebsgenehmigungen für unhygienische Betriebe sowie öffentlich zugängliche Ruhe- und Unterhaltungsstätten außerhalb der Stadtgrenzen und die Überwachung dieser Betriebe.“

3 BETRIEBSGENEHMIGUNGEN AUSGESTELLT

Dem Bericht zufolge wurden von der Provinzverwaltung für das Grand Kartal Hotel drei Betriebsgenehmigungen ausgestellt: am 26. November 2007, am 3. März 2008 und am 29. Dezember 2015. Es wird betont, dass die Genehmigungen aufgrund von Änderungen der Adresse oder des Firmennamens erneuert wurden und jeweils die vorherige Genehmigung annulliert wurde.


5-MALIGE KONTROLLE DURCH DIE PROVINZVERWALTUNG

Der Bericht enthält die Information, dass das Hotel von der Provinzverwaltung Bolu am 17. März 2011, 28. Januar 2016, 21. Januar 2019, 8. Februar 2021 und 14. Februar 2024 insgesamt fünfmal kontrolliert wurde. Bei diesen Kontrollen wurden Bereiche wie Küchen, Lebensmittelzubereitung und -lagerung, Analyseberichte zur Trink- und Brauchwasserversorgung, Belüftungssysteme, Personalhygiene und Lebensmittelsicherheit überprüft. Da das prüfende Personal aus Gesundheitstechnikern und Lebensmitteltechnikern bestand, führten sie Kontrollen in ihren jeweiligen Fachgebieten durch. Es wurde angegeben, dass für diese Kontrollen die Direktion für Genehmigungen und Überwachung jeweils die „Zustimmung“ des Sekretärs der Provinzverwaltung einholte, um die jährlich zu bildende Prüfungskommission zu konstituieren.


Im Bericht wird betont, dass man diese Kontrollen zwar als wohlwollend betrachten könne, es jedoch nicht möglich sei, sie als die Kontrollen anzuerkennen, die gemäß dem Gesetz über die Provinzverwaltung Nr. 5302 – „...die Erteilung von Genehmigungen für unhygienische Betriebe sowie öffentlich zugängliche Ruhe- und Unterhaltungsstätten außerhalb der Stadtgrenzen und deren Überwachung...“ – sowie gemäß Anhang 3 der Verordnung über Betriebsgenehmigungen nach der ersten Prüfung durch die zuständigen Behörden durchzuführen sind.

KONTROLLE IST EIN OBLIGATORISCHER VORGANG

Im Bericht heißt es dazu:

„Letztendlich ist der wesentliche Vorgang, den die Provinzverwaltung gemäß der gesetzlich übertragenen Befugnis durchführt, die Erteilung der Betriebsgenehmigung selbst; die ‚Kontrolle‘ hingegen ist ein obligatorischer Verwaltungsakt, der mit der Erteilung der Genehmigung durch die Behörde entsteht, ohne dass ein Ermessensspielraum besteht, und muss inhaltlich so gestaltet sein, dass sie den Bestand der Genehmigung beeinflusst.“


'KEIN HINDERNIS FÜR DIE ANFORDERUNG NEUER DOKUMENTE'

Im Bericht wird dargelegt, dass die Provinzverwaltung bei Themen, die eine direkte Überwachungsbefugnis und Fachkenntnisse erfordern – wie etwa Brandschutzmaßnahmen –, vom Genehmigungsinhaber neue Dokumente anfordern kann, um festzustellen, ob die Brandschutzmaßnahmen noch aktuell sind, wie dies auch in der Vergangenheit geschehen ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es für die Provinzverwaltung kein Hindernis gebe, von sich aus tätig zu werden und mit der Institution zu korrespondieren, die für die Ausstellung dieser Dokumente zuständig ist.

GENERALSEKRETÄR UND STELLVERTRETER ALS 'VERANTWORTLICH' EINGESTUFT

Der Bericht stellt fest, dass zwar in bestimmten Zeiträumen Kontrollen im Hotel durchgeführt wurden, der Inhalt dieser Kontrollen jedoch nicht korrekt und effektiv geplant war.

Aus diesen Gründen wird dem Generalsekretär Sırrı Kösterili eine rechtliche Verantwortung zugeschrieben, da er seine Aufsichts-, Leitungs- und Verwaltungsbefugnisse nicht effektiv genutzt und nicht die notwendigen Entscheidungen getroffen habe, um Mängel bei den Kontrollen rechtzeitig zu erkennen.

Darüber hinaus wird dem stellvertretenden Generalsekretär Bünyamin Bal ebenfalls eine rechtliche Verantwortung zugeschrieben. Obwohl er durch seine eigene Dokumentenverwaltung Kenntnis von den Betriebsgenehmigungsprüfungen hatte, die von der ihm seit langem unterstellten Direktion für Genehmigungen und Überwachung durchgeführt wurden, habe er nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Bei seinen halbjährlichen Direktionsprüfungen habe er sich lediglich auf statistische Daten beschränkt, ohne in die Substanz der Arbeit und Vorgänge einzudringen, und somit nicht die notwendigen Entscheidungen getroffen, um Mängel bei den Kontrollen rechtzeitig zu erkennen.


Der Bericht empfiehlt, die Genehmigung zur strafrechtlichen Verfolgung von Kösterili und Bal zu erteilen.


KEINE RECHTLICHE VERANTWORTUNG DES PERSONALS

Es wird betont, dass das Personal, das in der Genehmigungsabteilung eingesetzt wurde und an den Kontrollen teilnahm, diese nur im Rahmen seiner jeweiligen Fachgebiete durchführte und keine rechtliche Verantwortung trage, da es keine spezielle interne Schulung im Sinne der für die Kontrolle maßgeblichen Gesetzgebung erhalten habe.




Nachrichtenquelle: 12punto

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