Achtung beim Online-Verkauf: Steuerüberwachung ausgeweitet! Nutzerdaten werden an die Finanzbehörde gemeldet
Mit einer neuen Regelung, die alle betrifft, die online Produkte, Fahrzeuge, Immobilien oder Dienstleistungen kaufen und verkaufen, wurde die steuerliche Meldepflicht für digitale Plattformen ausgeweitet. E-Commerce-Seiten, Kleinanzeigenportale und soziale Medien müssen künftig monatlich die Identitätsdaten ihrer Nutzer sowie Informationen zu Anzeigen und getätigten Transaktionen an die türkische Finanzbehörde (GİB) übermitteln. Ziel der Maßnahme ist eine engmaschigere Überwachung der kommerziellen Aktivitäten im digitalen Raum sowie die Erfassung nicht deklarierter Einkünfte.
Die steuerliche Überwachung von Kauf-, Verkaufs-, Miet- und Inseratsaktivitäten über das Internet und digitale Plattformen wurde ausgeweitet. Durch eine im Amtsblatt veröffentlichte Änderung des allgemeinen Kommuniqués zum Steuerverfahrensgesetz wurde die Meldepflicht für kommerzielle und wirtschaftliche Transaktionen im digitalen Umfeld umfassender gestaltet.
In der neuen Phase werden E-Commerce-Seiten, Inseratsplattformen und soziale Netzwerkanbieter Nutzerdaten, Anzeigendetails und Informationen zu getätigten Transaktionen monatlich elektronisch an die Finanzbehörde (GİB) übermitteln.
Die Regelung beschränkt sich nicht nur auf E-Commerce-Seiten, auf denen direkt Produkte verkauft werden. Auch Zugangsanbieter, Inhaltsanbieter, Hosting-Anbieter und soziale Netzwerkanbieter wurden in den Geltungsbereich einbezogen. Damit soll die steuerliche Sicherheit der über das Internet durchgeführten kommerziellen Aktivitäten genauer überwacht werden.
Neben Einkaufs- und Inseratsplattformen wie Sahibinden, letgo, Trendyol und Dolap werden auch soziale Medien wie Instagram und Facebook unter die Meldepflicht fallen. Die Plattformen werden neben den Identitätsdaten der Inserenten – wie Vorname, Nachname, Titel, TCKN (türkische Identitätsnummer), YKN (Ausländeridentitätsnummer) oder VKN (Steuernummer) – auch Daten zu den Anzeigen und Transaktionen an die Systeme der GİB übertragen.
Inhalt, Methode und die betroffenen Steuerpflichtigengruppen der Meldungen werden von der Finanzbehörde festgelegt. Es wird betont, dass die Regelung insbesondere diejenigen betrifft, die durch regelmäßige Verkäufe über digitale Plattformen Einkommen erzielen; das Hauptziel ist eine effektivere Verfolgung nicht registrierter Aktivitäten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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