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Brisante Einschätzung zur möglichen Zwangsverwaltung der Stadtverwaltung Istanbul! „Das sind gezielt vorbereitete Zwischenentscheidungen…“

Der Bürgermeister der Stadtverwaltung Istanbul, Ekrem İmamoğlu, wurde am Morgen des 19. März wegen Korruptionsvorwürfen inhaftiert, jedoch nicht wegen Terrorvorwürfen. Während dies die Wahrscheinlichkeit einer Zwangsverwaltung für die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) schwächt, erklärte ein Jurist gegenüber Saygı Öztürk: „Das sind absolut gezielt vorbereitete Zwischenentscheidungen. Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass keine Zwangsverwaltung eingesetzt wird.“

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Brisante Einschätzung zur möglichen Zwangsverwaltung der Stadtverwaltung Istanbul! „Das sind gezielt vorbereitete Zwischenentscheidungen…“

Der Bürgermeister der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, der am Morgen des 19. März bei einer Razzia festgenommen wurde, wurde wegen Korruptionsvorwürfen inhaftiert; eine Inhaftierung im Rahmen der Terrorermittlungen wurde hingegen abgelehnt.

In der Entscheidung der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hieß es: „Obwohl ein dringender Tatverdacht besteht, wurde der Antrag in diesem Stadium als nicht erforderlich erachtet, da bereits die Inhaftierung wegen Finanzdelikten beschlossen wurde.“

Obwohl die Ablehnung der Inhaftierung İmamoğlus wegen Terrorvorwürfen die Möglichkeit einer Zwangsverwaltung für die İBB zu beseitigen scheint, griff der Sözcü-Kolumnist Saygı Öztürk das Thema in seiner Kolumne auf, nachdem er Gespräche mit Juristen geführt hatte. Öztürk wies in seinem heutigen Artikel auf brisante Details hin.

„SIE VERSUCHEN, EINEN EINDRUCK ZU ERWECKEN…“

Saygı Öztürk gab die Worte eines von ihm konsultierten Juristen wieder und lenkte die Aufmerksamkeit auf die „Einsetzung eines Zwangsverwalters“:

„Wenn ein Haftgrund vorliegt, wird die Person inhaftiert. Es spielt keine Rolle, wegen wie vieler verschiedener Straftaten ermittelt wird. Das sind absolut gezielt vorbereitete Zwischenentscheidungen. Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass keine Zwangsverwaltung eingesetzt wird.“

Öztürk fügte hinzu, dass einige Juristen darauf hingewiesen hätten, dass aufgrund der Wahl eines Stellvertreters am 26. März keine Zwangsverwaltung eingesetzt werden könne.

Der Abschnitt aus Saygı Öztürks heutiger Kolumne mit dem Titel „Ist der Weg für einen Zwangsverwalter versperrt?“ lautet wie folgt:

Es gibt Stimmen, die die Inhaftierung İmamoğlus wegen Korruptionsvorwürfen und nicht wegen Terrorvorwürfen so interpretieren: „Diese Situation hat die Einsetzung eines Zwangsverwalters für die Stadtverwaltung Istanbul beseitigt.“ Tatsächlich wurde für die Stadtverwaltung Şişli ein Zwangsverwalter eingesetzt, für die Stadtverwaltung Istanbul jedoch nicht; es wurde beschlossen, den stellvertretenden Bürgermeister am 26. März zu wählen. İmamoğlu wurde nicht wegen „Terror“-Vorwürfen inhaftiert, aber der Richter stellt in seiner Entscheidung fest: „Obwohl ein dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer bewaffneten Terrororganisation besteht, wurde er bereits wegen Finanzdelikten inhaftiert.“

Ein Jurist, mit dem ich sprach, sagte: „Wenn ein Haftgrund vorliegt, wird die Person inhaftiert. Es spielt keine Rolle, wegen wie vieler verschiedener Straftaten ermittelt wird. Das sind absolut gezielt vorbereitete Zwischenentscheidungen. Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass keine Zwangsverwaltung eingesetzt wird.“

Einige Juristen wiesen darauf hin, dass aufgrund der Wahl eines Stellvertreters am 26. März keine Zwangsverwaltung eingesetzt werden könne.

Nach dem Putschversuch im Jahr 2016 wurde die Praxis der Zwangsverwaltung durch ein Dekret des Präsidenten eingeführt. Im November desselben Jahres wurde im Gemeindegesetz, das in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) verabschiedet wurde, im zweiten Absatz von Artikel 45 bezüglich der Einsetzung eines Zwangsverwalters vor dem Fall der Inhaftierung der Ausdruck „Enthebung vom Amt wegen Terror oder Unterstützung und Beihilfe für Terrororganisationen“ aufgenommen. Unter welchen Umständen ein Zwangsverwalter eingesetzt wird, ist im Gesetz wie folgt festgelegt:

ÜBERRASCHENDE ENTWICKLUNG...

„In Fällen, in denen der Bürgermeister wegen Terror/Unterstützung und Beihilfe für Terrororganisationen vom Amt enthoben/inhaftiert wird oder von öffentlichen Diensten ausgeschlossen wird, wird bei Stadtverwaltungen und Provinzverwaltungen vom Innenminister, bei anderen Gemeinden vom Gouverneur ein Bürgermeister oder ein stellvertretender Bürgermeister ernannt.“

Wir sollten nicht außer Acht lassen, dass der CHP-Vorsitzende Özgür Özel und der inhaftierte Ekrem İmamoğlu vor dem 21. Außerordentlichen Parteitag der CHP am 6. April 2025 überraschende Entscheidungen treffen könnten.

Für den vollständigen Artikel klicken Sie hier


Nachrichtenquelle: 12punto

Zwangsverwaltung Saygı Öztürk Ekrem İmamoğlu