„Çiller“-Formel für den Geburtsnamen der Frau: „Ich bin unter diesem Nachnamen nicht bekannt“
Trotz des Urteils des Verfassungsgerichts, das die Regelung als „Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz“ wertete, gibt es für die noch ausstehende gesetzliche Neuregelung zur Verwendung des eigenen Geburtsnamens durch Frauen eine neue Behauptung. Demnach sollen Künstlerinnen und Politikerinnen ihren eigenen Nachnamen mit der Begründung „Ich bin unter diesem Nachnamen nicht bekannt“ verwenden dürfen.
Das Verfassungsgericht hatte eine Entscheidung getroffen, auf die Frauen seit vielen Jahren gewartet hatten, und die Bestimmung im Zivilgesetzbuch, die es einer verheirateten Frau nur erlaubte, ihren Geburtsnamen zusammen mit dem Namen ihres Ehemannes zu führen, mit der Begründung für „verfassungswidrig“ erklärt, dass sie gegen den „Gleichheitsgrundsatz“ verstoße. Das Verfassungsgericht hatte dem Parlament zudem eine Frist von 9 Monaten für eine Neuregelung eingeräumt. Diese Frist endete am 28. Januar 2024.
REGELUNG STIEẞ AUF KRITIK
Die Regierung legte jedoch statt einer dem Urteil entsprechenden Regelung im 9. Justizpaket einen Vorschlag vor, wonach Frauen nach der Heirat ihren Geburtsnamen nicht allein verwenden können; stattdessen soll die Frau durch einen schriftlichen Antrag beim Standesbeamten oder später bei der Meldebehörde ihren Geburtsnamen vor dem Namen ihres Ehemannes führen können.
Dieser Vorschlag stieß bei Frauen auf großen Widerstand, woraufhin erklärt wurde, dass der Artikel zurückgezogen werde.
ERINNERUNGEN AN ÇİLLER WERDEN WACH
Laut einem Bericht von Ebru Karatosun von Hürriyet wird derzeit über eine neue Formel für die Regelung diskutiert, die vorsieht, dass „die Frau ihren Geburtsnamen nur zusammen mit dem Namen ihres Ehemannes verwenden darf“. Prominente Persönlichkeiten wie Künstlerinnen oder Politikerinnen sollen ihren eigenen Nachnamen mit der Begründung „Ich bin unter diesem Nachnamen bekannt“ allein verwenden dürfen.
Die vorgeschlagene Formel erinnert an Tansu Çiller, die zwischen 1993 und 1996 das Amt der Ministerpräsidentin innehatte.
Tansu Çiller, die erste Ministerpräsidentin der Türkei, hatte nach ihrer Heirat nicht den Namen ihres Ehemannes angenommen, sondern im Gegenteil dafür gesorgt, dass ihr Ehemann den Nachnamen Çiller verwendete.
Nachrichtenquelle: 12punto
Meistgelesen
Verletzungsstatus von Osimhen, Lemina und Singo bei Galatasaray bekannt gegeben
Achtung beim Online-Verkauf: Steuerüberwachung ausgeweitet
VAR für das Derby Fenerbahçe gegen Beşiktaş steht fest!
Brücken und Autobahnen werden privatisiert: 15. Juli- und FSM-Brücke ebenfalls auf der Liste
Regeln im Schengen-Raum ändern sich
Peugeot-Preisliste für September 2026 steht fest
Kriminalisierung und Depolitisierung
Detail zur Gökçek-Ära bei der ABB-Untersuchung
Casino-Aufnahmen von Sadullah Güneş vor dem MHP-Parteitag in Antalya sorgen für Aufsehen
Der neue Süper-Lig-Klub ist Transfermeister