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Ehemaliger Justizminister Bozdağ: Erdoğans dritte Kandidatur ist ein verfassungsmäßiges Recht

Der ehemalige Justizminister, stellvertretende Parlamentspräsident und AKP-Abgeordnete für Şanlıurfa, Bekir Bozdağ, äußerte sich zu den Worten von Präsident Erdoğan: „Es ist meine letzte Wahl“.

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Ehemaliger Justizminister Bozdağ: Erdoğans dritte Kandidatur ist ein verfassungsmäßiges Recht

Bozdağ bewertete auf seinem Social-Media-Account die Äußerung von AKP-Parteichef und Präsident Erdoğan: „Es ist meine letzte Wahl“.

Bozdağ, der auf eine vorgezogene Wahl hinwies und Erdoğans Worte „Es ist meine letzte Wahl“ kommentierte, erklärte: „Sollten die Wahlen erneuert werden, ist es Erdoğans verfassungsmäßiges Recht, ein drittes Mal zu kandidieren“.

Bekir Bozdağ erklärte auf seinem X-Account, dass Erdoğan im Falle einer Entscheidung für vorgezogene Neuwahlen ein drittes Mal als Präsidentschaftskandidat antreten könne. Die Erklärung von Bozdağ lautet wie folgt:

„Diese Wahl ist, wie unser Präsident Herr Recep Tayyip Erdoğan selbst zum Ausdruck brachte, seine letzte Wahl.

Denn laut Verfassung gilt: „Die Amtszeit des Präsidenten beträgt fünf Jahre. Eine Person kann höchstens zweimal zum Präsidenten gewählt werden.“

Doch ebenfalls laut Verfassung gilt: „Falls das Parlament während der zweiten Amtszeit des Präsidenten beschließt, die Wahlen zu erneuern, kann der Präsident ein weiteres Mal kandidieren.“ (Verfassung, 116/3)

Gemäß dieser Bestimmung der Verfassung ist es das verfassungsmäßige Recht unseres Präsidenten, Herrn Recep Tayyip Erdoğan, ein drittes Mal als Präsidentschaftskandidat anzutreten, sollte die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) beschließen, die Wahlen zu erneuern.

Was die Zukunft bringt, ist ungewiss. Vielleicht kann die TBMM, wenn die Zeit gekommen ist, durch einen Beschluss zur Erneuerung der Wahlen den Weg für eine erneute Kandidatur unseres Präsidenten ebnen. Warten wir ab, was der morgige Tag bringt.

Schauen wir, was Gott fügt; was auch immer Er fügt, Er fügt es wohl…“


Nachrichtenquelle: 12punto

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