Einstellung des Ermittlungsverfahrens zum Zeltverkauf durch den Kızılay: Rechtsweg endgültig verschlossen
Nach der Erdbebenkatastrophe vom 6. Februar 2023 hat die Generalstaatsanwaltschaft Ankara das Ermittlungsverfahren bezüglich des Vorwurfs, der Kızılay habe Zelte verkauft, die eigentlich für Erdbebenopfer bestimmt waren, eingestellt. Die Akte wurde von der Staatsanwaltschaft geschlossen; eine Zustellung an die Anzeigenerstatter erfolgt nicht.
Nach der großen Erdbebenkatastrophe vom 6. Februar 2023 wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, nachdem Vorwürfe laut geworden waren, der Kızılay habe Zelte verkauft, die eigentlich für Erdbebenopfer bestimmt waren. Das Verfahren wurde nun von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara mit einer Einstellung verfügt. Während die Bevölkerung nach dem Beben auf Hilfe wartete, waren die Vorwürfe über den Zeltverkauf durch den Kızılay juristisch zur Anzeige gebracht worden.
19 PERSONEN ALS BESCHULDIGTE GEFÜHRT, AKTE GESCHLOSSEN
Im Rahmen der Ermittlungen wurden 19 Personen, darunter der damalige Kızılay-Präsident Kerem Kınık und die derzeitige Präsidentin Fatma Meriç Yılmaz, als „Beschuldigte“ in die Akte aufgenommen.
Nachdem aus verschiedenen Provinzen Anträge eingegangen waren, wurde die Akte bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara zusammengeführt. Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara entschied jedoch, die Akte zu schließen, ohne die Aussagen der Beschuldigten einzuholen oder eine detaillierte Untersuchung durchzuführen.
Der Ermittlungsprozess war zudem von Diskussionen über die gerichtliche Zuständigkeit geprägt. Die Akte wurde aufgrund eines „Unzuständigkeitsbeschlusses“ der Generalstaatsanwaltschaft Ankara zunächst an das West-Justizzentrum Ankara und anschließend an das Justizzentrum Istanbul-Anatolien weitergeleitet. Aufgrund eines Kompetenzkonflikts wurde die Akte jedoch erneut nach Ankara zurückverwiesen.
ZELTVERKAUF BESTÄTIGT, ABER KEIN STRAFTATBESTAND ERFÜLLT
Wie İsmail Arı von der Zeitung BirGün berichtet, erstellte ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter Finanzsachverständiger einen Bericht, der den Zeltverkauf durch den Kızılay offiziell bestätigte. Die Staatsanwaltschaft entschied jedoch in ihrem Beschluss vom 29. Dezember 2025, dass der Verkaufsvorgang keinen öffentlichen Schaden verursacht habe und keine Straftatbestände vorlägen. Aus diesem Grund wurde die Akte geschlossen.
KEINE ZUSTELLUNG ERFOLGT
Die Staatsanwaltschaft ordnete zudem an, dass der Beschluss zur „Einstellung des Verfahrens“ den Parteien, die Strafanzeige erstattet hatten, nicht zugestellt wird.
Nachrichtenquelle: 12punto
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