Entscheidung über den Einspruch gegen die Freilassung von Furkan Karabay!
Das 26. Schwurgericht von Istanbul hat den Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen die Freilassungsentscheidung für den Journalisten Furkan Karabay zurückgewiesen und damit die Entscheidung zur Haftentlassung bestätigt.
Der Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen die nach 201 Tagen Haft für den Journalisten Furkan Karabay ergangene Freilassungsentscheidung wurde entschieden.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung von Karabay wurde vom 26. Schwurgericht von Istanbul geprüft und zurückgewiesen.
Damit ist die Entscheidung zur Freilassung, die unter Berücksichtigung der bereits verbüßten Haftzeit getroffen wurde, rechtskräftig geworden, obwohl Karabay aufgrund verschiedener Anklagepunkte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden war.
Nachrichtenquelle: 12punto
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