Entscheidung zur Beförderung von Richtern und Staatsanwälten im Amtsblatt veröffentlicht
Die Entscheidung des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) zur Beförderung von Richtern und Staatsanwälten wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten HSK-Beschluss wurde die Liste der Richter der ordentlichen und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte bekannt gegeben, deren Beförderung zum Stichtag 31. August 2025 nach Ablauf ihrer Dienstzeit beschlossen wurde.
Darüber hinaus können diejenigen, die trotz Ablauf ihrer Dienstzeit nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, innerhalb von 30 Tagen schriftlich beim HSK eine Überprüfung ihres Status beantragen.
Nachrichtenquelle: İHA
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