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Neue Entwicklung im Fall Narin Güran: Gerichtsvorsitzender fordert Freilassung von zwei Beschuldigten!

Die Haftstrafen gegen Mutter, Bruder, Onkel und Nachbarn im Fall der Ermordung der 13-jährigen Narin Güran im Bezirk Bağlar in Diyarbakır wurden vom Regionalgericht Diyarbakır mit Stimmenmehrheit bestätigt. Der Gerichtsvorsitzende legte jedoch ein Sondervotum ein und argumentierte, dass die inhaftierten Angeklagten Yüksel und Enes Güran freigelassen werden sollten.

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Neue Entwicklung im Fall Narin Güran: Gerichtsvorsitzender fordert Freilassung von zwei Beschuldigten!

Die 13-jährige Narin Güran verschwand am 21. August 2024 im ländlichen Viertel Tavşantepe im Bezirk Bağlar in Diyarbakır. Nach tagelanger Suche wurde Narins lebloser Körper 19 Tage nach ihrem Verschwinden in einem Sack in einem Bachbett gefunden. Der Körper war mit drei Steinen von 30, 25 und 20 Kilogramm Gewicht bedeckt und mit Gebüsch versteckt worden.

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FAMILIENMITGLIEDER UND NACHBAR ALS TATVERDÄCHTIGE VOR GERICHT

Im Rahmen der Ermittlungen zum Mord wurden Narins Mutter Yüksel Güran, ihr Bruder Enes Güran, ihr Onkel Salim Güran und der Nachbar Nevzat Bahtiyar festgenommen. Im Fahrzeug von Salim Güran wurden DNA- und Haarproben von Narin sichergestellt. Der Nachbar Nevzat Bahtiyar gestand, den Leichnam zum Bachbett transportiert zu haben.

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In dem vor dem 8. Schwurgericht Diyarbakır verhandelten Prozess wurden die Mutter, der Onkel und der Bruder wegen „vorsätzlicher Tötung eines Kindes durch gemeinschaftliches Handeln“ zu lebenslanger Haft verurteilt, während Nevzat Bahtiyar wegen „Vernichtung, Verbergung oder Veränderung von Beweismitteln“ eine Haftstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten erhielt.

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STRAFEN IM BERUFUNGSVERFAHREN MIT STIMMENMEHRHEIT BESTÄTIGT

Die Angeklagten und ihre Anwälte legten gegen die verhängten Strafen Berufung ein. Die 1. Strafkammer des Regionalgerichts Diyarbakır bestätigte die Urteile am 26. Mai 2025 mit Stimmenmehrheit. Der Gerichtsvorsitzende legte jedoch ein Sondervotum ein, in dem er erklärte, dass die Beweise unzureichend seien und das Urteil aufgehoben werden müsse.

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Der Vorsitzende argumentierte, dass Kameraaufzeichnungen, Funkmastberichte und DNA-Befunde nur lückenhaft und oberflächlich untersucht worden seien; zudem sei es gegen den gewöhnlichen Lauf der Dinge, dass Narin durch eine gemeinsame Tat von drei Personen in so kurzer Zeit getötet worden sein soll. Er wies zudem darauf hin, dass wichtige Beweise wie PSA- und Haarproben nicht ausreichend untersucht wurden.

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EINSPRUCH GEGEN DIE FORTDAUER DER HAFT ABGELEHNT

Die Anwälte der Angeklagten legten Einspruch gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft ihrer Mandanten ein. Die 1. Strafkammer stellte jedoch fest, dass kein Korrekturbedarf am vorherigen Beschluss bestehe, und entschied auf Fortdauer der Haft. Die Einsprüche wurden mit Stimmenmehrheit zurückgewiesen und die Akte zur Prüfung an die 2. Strafkammer weitergeleitet.

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GERICHTSVORSITZENDER LEGT ERNEUT SONDERVOUM EIN

Der Gerichtsvorsitzende bekräftigte seine Ansicht zur Haftentscheidung. Er argumentierte, dass die Inhaftierung von Yüksel und Enes Güran rechtswidrig sei. In seinem Sondervotum verwies er auch auf einen Bericht des in Indien ansässigen forensischen IT-Unternehmens BFI. In dem Bericht wurde festgestellt, dass es in der Umgebung des Hauses und des Stalls, in denen der Mord angeblich stattgefunden haben soll, keine menschlichen Bewegungen gegeben habe. Der Vorsitzende erklärte, dass dieser Bericht, wenn er zusammen mit anderen kriminaltechnischen Analysen bewertet werde, die Schuld der Angeklagten nicht stütze.

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Der Gerichtsvorsitzende äußerte: „Aufgrund der Beweislage könnte die Fortdauer der Haft zu schwer wiedergutzumachenden Nachteilen führen. Daher bin ich der Auffassung, dass Yüksel und Enes Güran unter Auflagen wie einem Ausreiseverbot und einem Hausarrest freigelassen werden sollten.“


Nachrichtenquelle : 12punto

Narin Güran Yüksel Güran