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Gericht weist Einspruch der Anwälte von Fatih Altaylı zurück: Er hatte seine Sendungen unterbrochen

Der Einspruch des inhaftierten Journalisten Fatih Altaylı, der sich im Marmara-Gefängnis in Silivri befindet, sowie seiner Anwälte wurde vom 6. Verwaltungsgericht Ankara aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen.

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Gericht weist Einspruch der Anwälte von Fatih Altaylı zurück: Er hatte seine Sendungen unterbrochen

Der türkische Rundfunkrat RTÜK hatte in seiner Sitzung am 27. März 2025 beschlossen, Fatih Altaylı und den YouTube-Kanälen von Flu TV eine Frist von 72 Stunden einzuräumen, um eine Sendelizenz zu erwerben. Daraufhin hatten Altaylı und seine Anwälte bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Aufhebung dieser Entscheidung beantragt. Das Gericht wies den Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass die Entscheidung des RTÜK nicht Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Klage sein könne.

Wie Can Öztürk von T24 berichtet, stellte das Gericht in seiner Entscheidung fest, dass der betreffende Vorgang „nicht isoliert Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Klage sein kann“, und schloss den Fall ab, ohne in die inhaltliche Prüfung einzutreten.

Die vom RTÜK im Jahr 2019 in Kraft gesetzte Verordnung, die auch Internetpublikationen unter Aufsicht stellt, ist seit langem Gegenstand von Debatten über Presse- und Meinungsfreiheit. Die Media and Law Studies Association (MLSA) hatte 2019 beim Staatsrat Klage auf Aufhebung der Verordnung eingereicht, mit der Begründung, sie verstoße gegen die Meinungsfreiheit.

ANWENDUNG WIRD HINSICHTLICH DER MEINUNGSFREIHEIT KRITISIERT

Der Co-Direktor des Vereins, Rechtsanwalt Veysel Ok, erinnerte daran, dass die erste Klage gegen die Verordnung von der MLSA eingereicht wurde, und sagte: „Fünf Jahre lang wurde keine Entscheidung getroffen, doch 2025 wies das Gericht unseren Aufhebungsantrag zurück. Nun wird die Entscheidung im Revisionsverfahren vom Gremium für verwaltungsrechtliche Klagen des Staatsrates geprüft.“

Die Lizenzierungspraxis des RTÜK für digitale Plattformen und unabhängige Publizisten wird sowohl von Presseorganisationen als auch von Juristen im Hinblick auf die Meinungsfreiheit kritisiert. Experten sind der Ansicht, dass die Entscheidung des Gerichts, den Fall Altaylı aus „verfahrensrechtlichen Gründen“ abzuweisen, die Debatte über die Kontrolle von Internetpublikationen weiter verschärfen wird.


Nachrichtenquelle: 12punto

Anwalt Fatih Altaylı Meinungsfreiheit Internet