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Gesetzesentwurf mit Änderungen zur Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) im Parlament: 'Kann per Präsidialdekret geändert werden'

Mit dem Gesetzesentwurf, der Regelungen zur Wirtschaft enthält, werden Änderungen an den Bemessungsgrundlagen und Steuersätzen der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) für bestimmte fossil betriebene Personenkraftwagen sowie für einige Hybridfahrzeuge, die sowohl fossile Brennstoffe als auch einen Elektromotor nutzen, vorgenommen.

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Gesetzesentwurf mit Änderungen zur Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) im Parlament: 'Kann per Präsidialdekret geändert werden'

Mit dem von AKP-Abgeordneten unterzeichneten und dem Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Schutz des Wertes der türkischen Währung sowie einiger anderer Gesetze werden auch Änderungen am Gesetz über Technologieentwicklungszonen vorgenommen.

Demnach wird bis zum 31. Dezember 2028 der Steuerbetrag, der nach Abzug der im Einkommensteuergesetz geregelten Mindestlohnfreibeträge von der Einkommensteuer verbleibt, die auf den Teil der Bruttogehälter des in der Zone tätigen F&E-, Design- und Unterstützungspersonals berechnet wird, der das 40-fache des Bruttomindestlohns nicht übersteigt, von der über die einzureichende Lohnsteuererklärung festgesetzten Steuer abgezogen und erlassen. Der Teil der für diese Gehälter ausgestellten Dokumente, der das 40-fache des Bruttomindestlohns nicht übersteigt, ist von der Stempelsteuer befreit. Diese Bestimmung tritt zu Beginn des Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung der Regelung folgt.

Gemäß der Änderung des Gesetzes über Industriezonen entscheidet das Ministerium für Industrie und Technologie über die Aufnahme neuer Gebiete in Industriezonen oder den Ausschluss von Gebieten aus diesen; die entsprechende Entscheidung wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Nach der Neuregelung im Sonderverbrauchssteuergesetz ist der erste Erwerb von Waren, die in Liste II des Gesetzes aufgeführt sind und einen inländischen Wertschöpfungsanteil von mindestens 40 Prozent aufweisen, sowie von Kraftfahrzeugen für den Gütertransport, Motorrädern einschließlich Mopeds und Fahrzeugen mit Hilfsmotor durch das Verteidigungsministerium, das Innenministerium, das Präsidium der Verteidigungsindustrie und das Präsidium des Nationalen Nachrichtendienstes zur ausschließlichen Verwendung für nationale Verteidigungs- und innere Sicherheitsbedürfnisse von der Steuer befreit.

Der Präsident wird befugt sein, die Sätze für die in Liste II des Gesetzes aufgeführten Waren sowie die Unter- und Obergrenzen der diesen Sätzen zugrunde liegenden Sonderverbrauchssteuer-Bemessungsgrundlagen (ÖTV) um das bis zu Dreifache zu erhöhen oder auf null zu senken. Zudem ist der Präsident befugt, innerhalb dieser Grenzen unterschiedliche Sätze für Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge, einschließlich Kombis und Rennwagen, die im Wesentlichen für die Personenbeförderung gebaut wurden, basierend auf Hubraum, Reichweite und Batteriekapazität festzulegen.

An den ÖTV-Bemessungsgrundlagen und Steuersätzen für bestimmte fossil betriebene Personenkraftwagen sowie für einige Hybridfahrzeuge, die sowohl fossile Brennstoffe als auch einen Elektromotor nutzen, werden Änderungen vorgenommen. Demnach werden die ÖTV-Sätze, die je nach Hubraum und Leistung des Elektromotors erhoben werden, zwischen 80 und 220 Prozent liegen.

Für Fahrzeuge der Klasse der Geländewagen, die als Kleintransporter gelten und deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 Kilogramm nicht überschreitet, wird ein ÖTV-Satz von 50 Prozent angewendet.

Im Rahmen der Änderung des Gesetzes über den Markt für Flüssiggas (LPG) und des Gesetzes über den Strommarkt können Händler LPG im Rahmen des LPG-Großhandels von jedem beliebigen Händler erwerben, dürfen dieses LPG jedoch nicht an einen anderen Händler weiterverkaufen.

Der Journalist Emre Özpeynirci erklärte in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Kanal, dass mit dem neuen Gesetzesentwurf zur Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) für Änderungen bei der Kfz-Steuer kein Gesetz mehr erforderlich sein werde. Özpeynirci sagte, dass die ÖTV bei Inkrafttreten des neuen Gesetzesentwurfs per Präsidialdekret geändert werden könne.

Der Social-Media-Beitrag von Özpeynirci lautet wie folgt:

"Die Kfz-Sonderverbrauchssteuer könnte von Grund auf geändert werden.

In dem von der AK-Partei im Parlament eingebrachten Gesetzesentwurf lauten die für die Automobilbranche relevanten Artikel 14 und 15 zusammengefasst wie folgt:

Für Änderungen der ÖTV bei Automobilen wird künftig kein Gesetz mehr erforderlich sein. Bisher konnten per Präsidialdekret lediglich Änderungen an den Unter- und Obergrenzen für die Bemessungsgrundlagen (Preis ohne Steuern) vorgenommen werden. Von nun an kann die ÖTV per Präsidialdekret jederzeit und nach Belieben für jedes Merkmal geändert werden. (Wie etwa Bemessungsgrundlage, Motorhubraum, Reichweite, Batteriekapazität usw.)

Da die Grenzwerte für die Bemessungsgrundlage (Preis ohne Steuern) in den letzten drei Jahren nicht aktualisiert wurden, gab es keine Autos mehr in den ÖTV-Steuerklassen von 45, 50, 60 und 70 Prozent (bei Verbrennungsmotoren). Theoretisch existieren sie zwar weiterhin, aber faktisch gibt es nur noch den 80-Prozent-Satz.

Bei Hybridautos stieg die niedrigste ÖTV auf 80 Prozent, während die Sätze von 130 Prozent auf 150 Prozent angehoben wurden.

Abschließende Anmerkung: Es wurde auch ein Vorschlag zur Erhöhung der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) für Pick-ups mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg vorgelegt. Dort scheint der ÖTV-Satz von bisher 4-15 Prozent auf 50 Prozent zu steigen.

Soweit ich das beurteilen kann, ist das alles...

Offen für Interpretationen und weitere Entwicklungen"


Nachrichtenquelle: 12punto

AKP Auto Fahrzeug Einkommensteuer ÖTV