Haftstrafe gefordert: Erste Stellungnahme von Ahmet Sonuç, bekannt als 'Jahrein'
Der unter dem Namen "Jahrein" bekannte Social-Media-Streamer Ahmet Sonuç hat sich erstmals zu der Anklage geäußert, in der wegen des Vorwurfs der "Obszönität über die Presse" eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren gegen ihn gefordert wird.
Die Anklageschrift gegen Ahmet Sonuç, der festgenommen und inhaftiert wurde, weil er in seinen Social-Media-Übertragungen Äußerungen getätigt haben soll, die nicht den allgemeinen moralischen Werten und Normen der Gesellschaft entsprechen, und der nach einem Einspruch unter Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, ist vom 8. Strafgericht erster Instanz in Antalya angenommen worden.
In der Anklageschrift wird dargelegt, dass bei einer von den Teams der Abteilung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität der Polizeidirektion Antalya durchgeführten "virtuellen Patrouille" festgestellt wurde, dass Ahmet Sonuç, bekannt unter dem Pseudonym "Jahrein", auf seinem Twitch-Social-Media-Kanal öffentlich für jeden Nutzer zugängliche Live-Übertragungen durchführte.
In der Anklageschrift, in der es heißt, dass der Angeklagte durch die Verbreitung von Inhalten, die obszöne und gegen moralische Werte in Bezug auf Gesellschaft, Verwandtschaft, Familie und Kinder verstoßende Äußerungen enthalten, die ihm zur Last gelegte Straftat begangen habe, wird für Sonuç eine Verurteilung wegen des Vorwurfs der "Obszönität über die Presse" mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren sowie einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Tagessätzen gefordert.
'ICH BIN NICHT VORBESTRAFT, MEINE VERGANGENHEIT IST SAUBER'
Ahmet Sonuç gab nach der Entscheidung seine erste Stellungnahme über seinen Social-Media-Account ab. In seiner Erklärung äußerte Sonuç, er glaube nicht, dass er die Höchststrafe erhalten werde, und fügte folgende Worte hinzu:
"Ich befand mich in Untersuchungshaft, wurde aber entlassen. Das Strafmaß für das mir zur Last gelegte Delikt liegt zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Damit 3 Jahre verhängt werden können, müsste die Tat auf grausame Weise begangen worden sein. Ich bin nicht vorbestraft, meine Vergangenheit ist sauber. Daher glaube ich nicht, dass ich selbst bei einem Schuldspruch die Höchststrafe erhalten werde. Selbst wenn ich sie erhalten sollte, hat eine 3-jährige Haftstrafe keine Vollstreckungsdauer. Sollte ich mich irren, mögen mich Juristen korrigieren."
Nachrichtenquelle: 12punto
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