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Hausarrest für Journalisten Furkan Karabay verhängt

Der Journalist Furkan Karabay, der wegen des Vorwurfs der "öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen" festgenommen wurde, wurde zum Istanbuler Justizpalast in Çağlayan gebracht. In seiner Aussage vor der Staatsanwaltschaft erklärte Karabay: "Es gibt Belege für meine Berichte. Sie alle basieren auf konkreten Tatsachen." Karabay wurde dem Haftrichter mit dem Antrag auf Untersuchungshaft vorgeführt. Das Gericht ordnete für Furkan Karabay Hausarrest an.

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Hausarrest für Journalisten Furkan Karabay verhängt

Der in der Nacht festgenommene Furkan Karabay wurde zum Istanbuler Justizpalast in Çağlayan gebracht.

Sein Anwalt Enes Ermaner hatte gestern die Festnahme des Journalisten Furkan Karabay bekannt gegeben.

Karabays Anwalt Ermaner erklärte auf seinem Social-Media-Account: "Der Journalist Furkan Karabay wurde im Rahmen der Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) wegen des Vorwurfs der öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen gemäß Artikel 217/A des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) festgenommen."

Furkan Karabay sagte in seiner Aussage vor der Staatsanwaltschaft: "Es gibt Belege für meine Berichte. Auch meine früheren Berichte sind bekannt. Meine journalistische Tätigkeit ist offensichtlich. Alles basiert auf konkreten Tatsachen. Daher kann von einer Verbreitung irreführender Informationen keine Rede sein. Ich weise die erhobenen Vorwürfe zurück und beantrage meine Freilassung."

Karabays Anwalt Enes Ermaner erklärte: "Angesichts der Existenz und Echtheit der Dokumente ist es offensichtlich, dass keine irreführenden Informationen vorliegen; daher kann die öffentliche Verbreitung dieser nicht irreführenden Informationen nicht einmal als Straftatbestand geltend gemacht werden."

HAUSARREST VERHÄNGT

Furkan Karabay wurde dem Haftrichter mit dem Antrag auf Untersuchungshaft vorgeführt.

Nach seiner Anhörung durch den Richter wurde für Furkan Karabay Hausarrest angeordnet. Die Journalistin Fatoş Erdoğan teilte die Erklärung, die sein Anwalt Enes Ermaner nach dem Gerichtstermin abgab:

"Die Berichte, die Furkan verfasst hat, basierten auf echten Dokumenten. Sie enthielten in keiner Weise 'irreführende Informationen'. Ein Straftatbestand wegen irreführender Informationen war rechtlich nicht möglich. Tatsächlich wurde nach unserer Aussage vor der Staatsanwaltschaft, ohne dass wir zuvor informiert wurden oder eine Verteidigung abgeben konnten, die Untersuchungshaft auch unter Berufung auf das 'Anti-Terror-Gesetz' beantragt. Wenn wir uns die Berichte ansehen, die Gegenstand der Vorwürfe sind, tauchen die Namen der Staatsanwälte, die angeblich Opfer geworden sein oder ins Visier geraten sein sollen, in den betreffenden Berichten überhaupt nicht auf. Unter diesen Umständen ist es weder rechtlich noch in der Praxis möglich, dass Staatsanwälte, deren Namen nicht einmal im Bericht vorkommen, ins Visier genommen wurden. Doch an dem Punkt, an dem wir jetzt stehen, wurde gegen Furkan leider wegen des Vorwurfs der 'Zielscheiben-Markierung' ein Ausreiseverbot und wegen des Vorwurfs der 'öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen' Hausarrest verhängt. Furkan weiß, dass das, was er getan hat, keine Straftat ist, denn Furkan betreibt Journalismus. Selbst wenn Furkan deswegen vor Gericht gestellt und verurteilt würde, müsste er keinen einzigen Tag ins Gefängnis. Furkan wird aufgrund dieses Berichts, den er verfasst hat, tagelang, vielleicht wochenlang, vielleicht sogar monatelang mit der Maßnahme des Hausarrests konfrontiert sein. Wir werden gegen diese Entscheidungen Einspruch einlegen. Ich hoffe, dass unsere Einsprüche positiv beschieden werden und dieser Rechtsverstoß ein Ende findet."


Nachrichtenquelle: 12punto

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