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KVKK-Skandal: Wurden Gewerkschaftsmitgliedsdaten geleakt?

Die Veröffentlichung von Gewerkschaftsmitgliedsdaten durch den Generaldirektor von Fernas Madencilik, Serkan Güncü, in den sozialen Medien hat die Vorwürfe erhärtet, dass Informationen vom Arbeitsministerium an Arbeitgeber weitergegeben werden.

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KVKK-Skandal: Wurden Gewerkschaftsmitgliedsdaten geleakt?

Ein Beitrag der Bağımsız Maden İş Sendikası (Unabhängige Bergbaugewerkschaft) auf der Social-Media-Plattform X hat einen schwerwiegenden Skandal aufgedeckt, der die gewerkschaftliche Freiheit der Arbeiter in der Türkei bedroht.

In dem Beitrag wurde darauf hingewiesen, dass Serkan Güncü, der Generaldirektor von Fernas Madencilik, eine Aufstellung über Gewerkschaftsmitgliedschaften öffentlich geteilt hat. Diese Information hat Vorwürfe laut werden lassen, dass vertrauliche Daten, die in den Systemen des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit (Arbeitsministerium) gespeichert sind, an Arbeitgeber weitergegeben wurden.

Die Bağımsız Maden İş Sendikası bezeichnete diesen Vorfall als "eine große Bedrohung für die gewerkschaftlichen Freiheiten aller Arbeiter in der Türkei" und rief alle Gewerkschaften, Journalisten, politischen Parteien und die Öffentlichkeit dazu auf, diesen Skandal weiter zu verfolgen.

Darüber hinaus wurde gefordert, dass das Arbeitsministerium eine Stellungnahme abgibt, um die Richtigkeit der Vorwürfe bezüglich des Leaks von Gewerkschaftsdaten zu untersuchen und eine klare Erklärung gegenüber der Öffentlichkeit abzugeben.

 

STELLUNGNAHME DES MINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALE SICHERHEIT ZU 'MITGLIEDSCHAFTSDATEN'

Das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit erklärte, dass in einigen Social-Media-Konten unbegründete Behauptungen über die 'Weitergabe von Gewerkschaftsmitgliedsdaten an Arbeitgeber' kursieren.

In einem Beitrag auf dem offiziellen Twitter-Account des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit hieß es: „In einigen Social-Media-Konten finden sich unbegründete Behauptungen über die 'Weitergabe von Gewerkschaftsmitgliedsdaten an Arbeitgeber'. Das Format der in dem Social-Media-Account des Generaldirektors eines privaten Bergbauunternehmens geteilten Mitgliedschaftsaufstellung gehört nicht zum Automatisierungssystem zur Feststellung der Befugnisse unseres Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit. Zudem hat kein Arbeitgeber Zugriffsberechtigungen auf Dokumente, die sich im System unseres Ministeriums befinden.

Die Aufstellungen in dem geteilten Format sind Mitgliedschaftsinformationsauszüge, die über das e-Devlet-Portal ausschließlich von autorisierten Benutzern der Gewerkschaften und den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern selbst mit ihren eigenen e-Devlet-Passwörtern abgerufen werden können“, so die Erklärung.


Nachrichtenquelle: 12punto

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