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Gericht stoppt erneut Arbeiten in Mine in İliç: Murat Kurum hatte unterschrieben

Nach der Aufhebung der UVP-Entscheidung für die Çöpler-Goldmine, bei der neun Arbeiter unter Erdmassen begraben wurden, hat die Justiz eine weitere Entscheidung getroffen. Das Gericht gab der TMMOB recht, die das Ministerium wegen der unsachgemäßen Lagerung von mit Zyanid und Schwermetallen belastetem Boden verklagt hatte, der ein großes Risiko für Lebewesen und die Umwelt darstellt, und ordnete einen Stopp der Arbeiten an.

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Gericht stoppt erneut Arbeiten in Mine in İliç: Murat Kurum hatte unterschrieben

Am 13. Februar 2024 ereignete sich in der Çöpler-Goldmine von Anagold Madencilik in İliç, Erzincan, ein Erdrutsch, bei dem 9 Arbeiter unter den Erdmassen begraben wurden und ihr Leben verloren.

Auf demselben Minengelände waren am 21. Juni 2022 nach dem Platzen einer Zyanidlösung-Rohrleitung tonnenweise Chemikalien in die Umwelt gelangt. Aus diesem Grund wurde gegen das Bergbauunternehmen eine Geldstrafe verhängt und dessen Betrieb vorübergehend eingestellt.

Nach der Erdrutschkatastrophe wurde damit begonnen, den Boden, der für Lebewesen und die Umwelt schädliches Zyanid sowie zahlreiche Schwermetalle enthält, entgegen den gesetzlichen Vorschriften und ohne eine undurchlässige Schicht zu lagern. Die TMMOB wandte sich an die Generaldirektion für Umweltmanagement des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und forderte den sofortigen Stopp der unsachgemäßen Lagerung. Das Ministerium lehnte den Antrag jedoch ab.

NICHT WIEDERGUTZUMACHENDE SCHÄDEN

Die TMMOB, die diese Ablehnung vor Gericht brachte, beantragte beim Verwaltungsgericht Erzincan den Stopp der Transportaktivitäten.

In der Klageschrift, in der betont wurde, dass das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung die Interessen des Unternehmens über die öffentlichen Interessen stelle, wurde dargelegt, dass der Transport des mit Zyanidlösung und Schwermetallen belasteten Erdrutschmaterials auf eine Fläche ohne Undurchlässigkeit die natürliche Umwelt, das Leben von Lebewesen und das ökologische Gleichgewicht, die bereits durch jahrelangen Bergbau und Unfälle schwer geschädigt wurden, irreparablen Zerstörungen und nicht wiedergutzumachenden Schäden aussetze.

Ebenso wurde in der Klageschrift betont, dass der Boden und die Seitenflächen des Bereichs, in dem das abgerutschte Material gelagert wird, aus geeigneten Tonmineralien bestehen und eine Undurchlässigkeit aufweisen müssten, da es andernfalls unmöglich sei, das Eindringen der verwendeten Chemikalien sowie der Schwermetalle in Boden und Wasser zu verhindern.

"KEINE RECHTSGRUNDLAGE"

In der Bewertung des Gerichts wurde festgestellt, dass bei der Lagerung des vom Haufenlaugungsfeld abgerutschten Materials in den temporären Lagerbereichen die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden, weshalb die angefochtene Maßnahme in dieser Hinsicht nicht mit dem Gesetz und den Vorschriften im Einklang stehe.

In der Entscheidung wurde die Aussetzung der Vollziehung mit der Begründung angeordnet, dass die Rechtswidrigkeit offensichtlich sei und die Umsetzung zu Schäden führen könne, die nur schwer oder gar nicht wiedergutzumachen seien.

MURAT KURUMS AMTSZEIT

Die Bauarbeiten in der Çöpler-Goldmine begannen im Jahr 2009, und seit der Inbetriebnahme im Jahr 2010 wurde die Kapazität viermal erweitert. Während der Amtszeit des Ministers für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, Murat Kurum, wurde am 07.10.2021 für das Projekt „Çöpler-Komplex-Mine 2. Kapazitätserweiterung und Flotationsanlage“ eine „UVP-positiv“-Entscheidung getroffen, und am 16.08.2023 wurde für das Projekt „Çöpler-Komplex-Tagebau-Erweiterung“ entschieden, dass eine „UVP nicht erforderlich“ sei.


Nachrichtenquelle: 12punto

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