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Lehrer für NATO-Gipfel zu 'unbezahltem Urlaub' gezwungen: Ein rechtswidriger Vorgang

Im Rahmen des NATO-Gipfels, der für den 7. und 8. Juli in Ankara geplant ist, gibt es Berichte, wonach Lehrkräfte an einigen privaten Bildungseinrichtungen von ihren Arbeitgebern dazu gedrängt werden, zwischen dem 6. und 12. Juli zunächst ihren Jahresurlaub zu nehmen. Andernfalls würden sie gezwungen, 'unbezahlten Urlaub' anzutreten.

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Lehrer für NATO-Gipfel zu 'unbezahltem Urlaub' gezwungen: Ein rechtswidriger Vorgang

Unter der Führung der Gewerkschaft der Lehrkräfte im Privatsektor (Özel Sektör Öğretmenleri Sendikası) hatten Lehrkräfte in Ankara für die Gewährleistung eines Mindestlohns, die Beseitigung von Benachteiligungen bei Vorstellungsgesprächen und die Umsetzung sicherer Arbeitsbedingungen gekämpft.

Die Lehrkräfte hatten ihren am 15. Juni begonnenen Hungerstreik 13 Tage lang entschlossen fortgesetzt und erklärt, dass sie den Kampf aufgrund der im Rahmen des NATO-Gipfels geltenden Ausnahmezustandsmaßnahmen in andere Provinzen verlagern würden. 

Lehrkräfte in Ankara zu Jahres- oder unbezahltem Urlaub gedrängt

Nach Informationen von 12punto berichten einige Lehrkräfte im Privatsektor in Ankara, dass sie von ihren Einrichtungen dazu gedrängt werden, im Zeitraum vom 6. bis 12. Juli ihren Jahresurlaub zu nehmen, oder, falls dies nicht möglich sei, 'unbezahlten Urlaub' in Anspruch zu nehmen.

Während die Einschränkungen für den NATO-Gipfel, der am 7. und 8. Juli in Ankara stattfindet und faktisch einem Ausnahmezustand in Ankara sowie den Provinzen Eskişehir, Mersin, Karabük, Adana, Bolu, Niğde, Konya, Sakarya, Elazığ und Antalya gleichkommt, andauern, stellt dieser Schritt gegenüber den Lehrkräften eine Form von 'Mobbing' dar.

'Ein rechtswidriger Vorgang'

Mahmut Yıldırım, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft der Lehrkräfte im Privatsektor, äußerte sich gegenüber 12punto zu den Vorwürfen: 'Die NATO-Entscheidung ist eine administrative Entscheidung. So wie bei schneebedingten Schulausfällen eine administrative Anordnung über die Gouverneursämter ergeht und private Bildungseinrichtungen ebenfalls schließen müssen, ist dieser Fall gleich zu bewerten. Wenn Arbeitsstätten aufgrund administrativer Entscheidungen geschlossen bleiben müssen, dürfen die Löhne der Beschäftigten nicht gekürzt werden. Es dürfen keine Sanktionen gegen die Arbeitnehmer verhängt werden. Denn die Entscheidung liegt bei der Verwaltung der jeweiligen Provinz. Beispielsweise gehen Schüler und Lehrer bei einem schneebedingten Schulausfall nicht in die Einrichtung. Daher dürfen die Löhne der Lehrer nicht gekürzt werden. Die erzwungene Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub für Lehrer ist daher rechtswidrig.'

'Das gemeinsame Handeln und die gewerkschaftliche Organisierung der Bildungsarbeiter ist eine Notwendigkeit'

Yıldırım betonte zudem, dass Entscheidungen, die vom Bildungsministerium oder den Gouverneursämtern getroffen werden, die Lehrkräfte nicht benachteiligen dürften: 'Die Anwälte unserer Gewerkschaft haben sich stets mit großem Einsatz dafür eingesetzt, dass Lehrkräfte nicht benachteiligt werden. Bei eingehenden Beschwerden wird unsere Gewerkschaft die notwendigen Schritte bei den zuständigen Stellen einleiten. Wir erklären, dass Lehrkräfte gegen alle rechtswidrigen Praktiken kämpfen und sich in ihren Gewerkschaften organisieren müssen. Das gemeinsame Handeln und die gewerkschaftliche Organisierung der Bildungsarbeiter ist eine Notwendigkeit.'

Bericht: Cenk BAŞBOĞAOĞLU


Nachrichtenquelle: 12punto

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