Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
53,9624
Dollar
Arrow
44,7741
Pfund Sterling
Arrow
63,1065
Gold
Arrow
6260,3840
BIST 100
Arrow
10.729

Nach Beypazarı äußern sich nun auch weitere Mineralwasserhersteller: 'Die Gesetzgebung in der Schweiz ist anders'

Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat davor gewarnt, dass das Mineralwasser der Marke Beypazarı einen hohen Anteil an Bor enthält und nicht konsumiert werden sollte. Nach der Marke Beypazarı folgte nun eine Stellungnahme des türkischen Verbandes der Mineralwasserhersteller.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Nach Beypazarı äußern sich nun auch weitere Mineralwasserhersteller: 'Die Gesetzgebung in der Schweiz ist anders'

Nachdem das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bekannt gegeben hatte, dass in aus der Türkei importiertem Beypazarı-Mineralwasser ein hoher Borgehalt festgestellt wurde und das Produkt daher in der Schweiz verboten wurde, folgten nacheinander offizielle Stellungnahmen.

In der Erklärung des türkischen Verbandes der Mineralwasserhersteller (MASUDER) hieß es: "Die Gesetzgebung in der Schweiz unterscheidet sich von der der Europäischen Union, und der geltende Grenzwert für das Mineral Bor ist dort deutlich niedriger."

In der Mitteilung wurde betont: "In sozialen Medien und einigen Nachrichtenquellen wird über die Entscheidung des Schweizer Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit bezüglich unseres Mitglieds Beypazarı Maden Suyu berichtet. Als türkischer Verband der Mineralwasserhersteller (MASUDER) halten wir es für notwendig, die folgende Erklärung mit der geschätzten Öffentlichkeit zu teilen."

"EXPORT IN EU-LÄNDER ERFOLGT SEIT JAHREN"

In der Erklärung wurde zudem Folgendes festgehalten:

"Unser Land hat seine Gesetzgebung in Bezug auf natürliches Mineralwasser seit 2004 an die der Europäischen Union angepasst.

Dank dieser Harmonisierung exportiert unsere Branche seit Jahren in alle Länder der Europäischen Union (EU).

"IN DER SCHWEIZ IST DER GRENZWERT FÜR BOR NIEDRIGER"

Die Gesetzgebung in der Schweiz unterscheidet sich jedoch von der der Europäischen Union, und der geltende Grenzwert für das Mineral Bor ist dort deutlich niedriger.

Die aktuelle Situation ist daher auf die Unterschiede zwischen den Vorschriften der EU-Länder und der Schweiz zurückzuführen.

Die in unserem Land tätigen Mineralwasserhersteller produzieren gemäß den Gesetzen der Republik Türkei, die mit denen der Europäischen Union harmonisiert wurden.

Unser Land zeichnet sich durch einen deutlich reicheren Mineralgehalt seiner natürlichen unterirdischen Mineralwasserquellen im Vergleich zu ähnlichen Quellen in Europa aus.

Die mineralstoffreichen Mineralwässer der Türkei werden in unserer Region und auf der ganzen Welt mit gutem Gewissen und großer Beliebtheit konsumiert."


Nachrichtenquelle: İHA