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Neue Entwicklung im Prozess um den tödlichen Aufzugsunfall von Zeren Ertaş: „Sachverständigengutachten“ wird erneuert

Im dritten Prozess um den Aufzugsunfall im Studentenwohnheim im Bezirk Efeler in Aydın, bei dem die Studentin Zeren Ertaş ums Leben kam, haben die Angeklagten ihre Verteidigung vorgebracht. Das Gericht entschied, das Sachverständigengutachten aufgrund von Mängeln zu erneuern und die Untersuchungshaft der Angeklagten fortzusetzen.

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Neue Entwicklung im Prozess um den tödlichen Aufzugsunfall von Zeren Ertaş: „Sachverständigengutachten“ wird erneuert

Bei dem Aufzugsunfall im KYK-Studentenwohnheim für Frauen Güzelhisar im Bezirk Efeler, Stadtteil Işıklı, war die 22-jährige Studentin Zeren Ertaş ums Leben gekommen.

Nach dem Vorfall wurden im Zuge der von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen der Verantwortliche der Aufzugsfirma, M.B., sowie der Firmeninhaber H.T. festgenommen. Im weiteren Verlauf der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden auch die Ingenieure der Firma, R.H.A. und U.İ., festgenommen, während der Elektroingenieur der Firma, N.M., auf freiem Fuß angeklagt wurde.

Der dritte Verhandlungstag in dem Fall, in dem die Zahl der Angeklagten auf 5 gestiegen ist, fand heute vor dem 2. Schwurgericht statt. In der Verhandlung, an der die Familie und die Anwälte von Zeren Ertaş nicht teilnahmen, trugen die Angeklagten ihre Verteidigung auf Grundlage des zweiten, abgeschlossenen Sachverständigengutachtens vor.

„ICH FORDERE MEINEN FREISPRUCH“

Während die Angeklagten erklärten, dass ihre früheren Verteidigungen weiterhin Bestand hätten, führte der Angeklagte R.H.A. in seiner Verteidigung weiter aus: „Nach dem Unfall stuften die vom Gericht bestellten ersten Sachverständigen meine Firma als teilweise schuldig ein. Infolgedessen haben wir uns über zwei Verhandlungstermine hinweg verteidigt. Wir haben Beweise in Form von offiziellen Dokumenten vorgelegt, Zeugen benannt und angehört. Nach diesen Verteidigungsreden haben wir auch ein fachliches Stellungnahmegutachten von einem akademischen Maschinenbauprofessor eingeholt.

Darin wurde meiner Firma keinerlei Schuld zugeschrieben und sie wurde als schuldlos befunden. Ihr Gericht forderte nach unseren Verteidigungen ein zweites Sachverständigengutachten an. Ein neues Sachverständigengremium legte erneut einen neuen Bericht vor. Im Fazit dieses Berichts wurde meiner Firma ebenfalls keine Schuld zugeschrieben. Deshalb bitte ich das Gericht um meinen Freispruch.“

„ICH HABE MEINE ARBEIT KORREKT UND ORDNUNGSGEMÄSS ERLEDIGT“

Der Angeklagte H.T., der erklärte, dass seine Verteidigung in der ersten und zweiten Verhandlung identisch sei, sagte: „Wenn im zweiten Sachverständigengutachten, wie R.H.A. sagte, seine Firma als schuldlos befunden wurde, bedeutet das, dass ich als Firma meine Arbeit korrekt erledigt habe.

Wie ich von Anfang an gesagt habe, habe ich als Montagefirma meine Arbeit korrekt und ordnungsgemäß erledigt. Ich habe ein reines Gewissen. Die restliche Verteidigung werden meine Anwälte übernehmen.“

„ES GIBT KEINERLEI ELEKTRISCHES PROBLEM“

Der Angeklagte und Elektroingenieur N.M., der erklärte, dass seine ersten Verteidigungen weiterhin gültig seien, sagte: „Im ersten Sachverständigengutachten wurde mir als Elektroingenieur keine Schuld zugewiesen, und mein Name taucht im Bericht nicht auf. Im zweiten Sachverständigengutachten taucht unser Name zwar auf, aber ich akzeptiere die Anschuldigungen nicht. Denn bei dem Vorfall, der eindeutig auf Wartungsmängel zurückzuführen ist, gibt es keinerlei elektrischen Fehler. Es ist ein Problem, das von den mechanischen Komponenten ausgeht. Das steht auch in diesem Sachverständigengutachten. Ich fordere meinen Freispruch.“

Nachdem auch die Anwälte der Angeklagten ihre Verteidigung vorgebracht hatten, forderten sie, dass die Firma, die als Bauunternehmer für den Aufzug fungierte, die Firma, die als Typ-A-Prüfstelle tätig war, sowie die zuständige Gemeinde, die die Betriebserlaubnis erteilt hat, in den Prozess einbezogen werden. Zudem legten die Anwälte der Angeklagten Einspruch gegen die Sachverständigengutachten ein und wiesen auf Widersprüche und Mängel hin. Darüber hinaus wurde gefordert, das Sachverständigengremium vor Gericht zu laden, da der erstellte Bericht nicht professionell sei, was das Vertrauen in das Gutachten infrage stelle und um die offenen Fragen zu klären.

ZURÜCKZIEHUNG DER ANZEIGE

Die Studentin S.A., die aufgrund des Vorfalls psychische Schäden erlitten hatte und Anzeige gegen die Angeklagten erstattet hatte, erklärte vor Gericht, dass sie ihre Anzeige zurückziehe: „Ich bin selbst herzkrank und habe in diesem Prozess angefangen, mich sehr unwohl zu fühlen. Ich ziehe meine Anzeige zurück.“

SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN WIRD ERNEUERT

Nach den Anhörungen verkündete der Gerichtsvorsitzende die Entscheidung: Die Untersuchungshaft der Angeklagten M.B., H.T., R.H.A. und U.İ. wird fortgesetzt, während N.M. weiterhin auf freiem Fuß bleibt. Zudem wurde die Erstellung eines neuen Sachverständigengutachtens angeordnet und der nächste Verhandlungstermin auf den 21. Mai festgelegt.


Nachrichtenquelle: İHA

Aufzugsunfall KYK Zeren Ertaş