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Papara-Eigentümer Ahmed Faruk Karslı erneut in Gewahrsam: Haftbefehl nach Einspruch gegen Freilassungsbeschluss

Der Freilassungsbeschluss für den Papara-Eigentümer Ahmed Faruk Karslı wurde nach einem Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft erneut einer gerichtlichen Prüfung unterzogen. Aufgrund eines Haftbefehls des 11. Schwurgerichts von Istanbul wurde Karslı erneut festgenommen. Der Journalist Murat Ağırel warf unterdessen die Frage auf, ob auch gegen den Freilassungsbeschluss für Erkan Kork, der wegen ähnlicher Vorwürfe vor Gericht steht, Einspruch eingelegt wurde.

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Papara-Eigentümer Ahmed Faruk Karslı erneut in Gewahrsam: Haftbefehl nach Einspruch gegen Freilassungsbeschluss

Der Eigentümer von Papara, Ahmed Faruk Karslı, war mit Beschluss des 2. Strafgerichts erster Instanz von Istanbul vom 7. Juli 2026 aus der Haft entlassen worden.

Nach einem Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft gegen diesen Freilassungsbeschluss wurde der Fall jedoch an die nächsthöhere Instanz verwiesen.

Das 11. Schwurgericht von Istanbul erließ nach einer Prüfung einen Haftbefehl gegen Karslı. Im Rahmen der Vollstreckung dieses Beschlusses wurde berichtet, dass Ahmed Faruk Karslı am 10. Juli erneut festgenommen wurde.

Bemerkenswerte Frage von Murat Ağırel

Der Journalist Murat Ağırel thematisierte in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Account ein weiteres Ermittlungsverfahren ähnlicher Art.

Ağırel fragte, ob die Generalstaatsanwaltschaft auch gegen den Freilassungsbeschluss für Erkan Kork Einspruch eingelegt habe, der Eigentümer von PayFix, Bank Pozitif, İninal, Aypara und Flash TV ist und in zwei separaten Anklageschriften wegen Vorwürfen der Finanzierung illegaler Wetten und Geldwäsche angeklagt ist.

In seinem Beitrag stellte Murat Ağırel zudem die Frage, ob seitens der Staatsanwaltschaft irgendein Einspruch gegen den für Erkan Kork ergangenen Freilassungsbeschluss erfolgt sei. 


Nachrichtenquelle: 12punto

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