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Plädoyer im Fall Aziz İhsan Aktaş verkündet

Im 16. Verhandlungstag des Prozesses im Rahmen der Ermittlungen gegen Aziz İhsan Aktaş gaben die nicht inhaftierten Angeklagten ihre Verteidigung ab, wobei Yeşim Aktaş zu drei ihr vorgeworfenen Handlungen Stellung nahm. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Aufrechterhaltung der Ausreisesperre und des Hausarrests, die Aufhebung bestimmter gerichtlicher Auflagen sowie die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen für das Vermögen.

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Plädoyer im Fall Aziz İhsan Aktaş verkündet

Im Rahmen der Ermittlungen gegen Aziz İhsan Aktaş fand am 5. Prozesstag die 16. Verhandlung statt, in der sich 200 Angeklagte, darunter 24 Inhaftierte und 7 Bürgermeister, von denen 6 vom Dienst suspendiert wurden, verantworten müssen. Während der Verhandlung wurde die Verteidigung der nicht inhaftierten Angeklagten fortgesetzt. Wie die Halk TV-Reporterin Gamze Altunay berichtete, hielt auch Yeşim Aktaş, die Ehefrau von Aziz İhsan Aktaş, ihre Verteidigungsrede.

EHEFRAU VON AZİZ İHSAN AKTAŞ HÄLT VERTEIDIGUNGSREDE

Yeşim Aktaş äußerte sich in ihrer Verteidigung wie folgt:

"Wir sind seit 4 Wochen fast jeden Tag hier; wir sind sowohl körperlich als auch geistig erschöpft. Mir werden 3 Handlungen vorgeworfen. Meine Verteidigung wird nur 1-2 Sätze umfassen. Handlung 47: Die betreffende Immobilie gehört meinem Schwager Burak Kangal. Sie hat nicht das Geringste mit Rıza Akpolat zu tun. Meine einzige Handlung in diesem Zusammenhang war das Treffen mit dem Immobilienmakler und die Besichtigung des Hauses. Ein natürlicheres Verhalten kann es wohl kaum geben.

Handlung 48: Die Immobilie, die Gegenstand der Handlung ist, gehört meinem Bruder Kazım Gökhan Yankılıç. Sie hat nichts mit Rıza Akpolat zu tun. Mein Bruder hat in seiner Aussage dargelegt, wie er diese Immobilie erworben hat. Wir haben dort von Zeit zu Zeit mit meinem Ehemann übernachtet. Mein Vater ist vor Kurzem verstorben und meinen Geschwistern ist ein Erbe zugefallen. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, diese Immobilie zu erwerben, und sie wurde gekauft, bevor wir geheiratet haben.

Handlung 49: Das Fahrzeug und die Immobilie im Mesa-Wald gehören mir. Ich habe sie vor der Ehe und aus eigenen Ersparnissen erworben. Ich verfüge auch über Vermögenswerte aus dem Familienerbe.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum unsere familiären Bindungen in der Anklageschrift derart infrage gestellt werden und warum uns Straftaten vorgeworfen werden. Die Behauptung, dass ich oder meine Geschwister das Vermögen meines Mannes gewaschen hätten, kann ich nicht akzeptieren. Weder hat mein Mann ein System zur Geldwäsche aufgebaut, noch habe ich jemanden daran beteiligt. Die Wahrheit ist eine. Das ist alles, was ich dazu sagen kann."

STAATSANWALTSCHAFT VERKÜNDET PLÄDOYER

Während der Verhandlung verkündete die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer. Es wurde beantragt, die gerichtlichen Auflagen in Form von Ausreisesperren und Hausarrest aufrechtzuerhalten, die wöchentliche Meldepflicht für die Betroffenen jedoch aufzuheben; zudem wurde die Annahme der Anträge auf Befreiung von der Anwesenheitspflicht bei den Verhandlungen gefordert.

Des Weiteren beantragte die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen für gesperrte und beschlagnahmte Vermögenswerte, die Fortdauer der Untersuchungshaft für die Inhaftierten sowie die Anordnung, die Verteidigung der noch nicht vernommenen, nicht inhaftierten Angeklagten entgegenzunehmen.


Nachrichtenquelle: 12punto

Aziz İhsan Aktaş