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Stellungnahme des Gouverneursamts Diyarbakır zum 'Rechtsverfahren' im Fall des Mordes an Narin Güran

Das Gouverneursamt Diyarbakır erklärte zu Berichten auf verschiedenen Internet-Nachrichtenseiten: „Während der durchgeführten Suchaktionen gab es, entgegen den Behauptungen, keinerlei Kontakt zwischen Gendarmeriepersonal und sogenannten ‚Geisterbeschwörern‘. Gegen die unbegründeten und vorsätzlichen Berichte wird ein rechtliches Verfahren eingeleitet.“

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Stellungnahme des Gouverneursamts Diyarbakır zum 'Rechtsverfahren' im Fall des Mordes an Narin Güran

In der Erklärung des Gouverneursamts hieß es: „Um die Öffentlichkeit korrekt zu informieren, ist es notwendig geworden, eine Stellungnahme zu diesem Thema abzugeben. Die Sucharbeiten nach Narin Güran, die am 21. August 2024 um 20.50 Uhr im Stadtteil Tavşantepe im Bezirk Bağlar der Provinz Diyarbakır als vermisst gemeldet wurde, wurden von Fachpersonal und mit technischer Ausrüstung durchgeführt. Alle während der Suche eingegangenen Hinweise wurden sorgfältig geprüft und im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften bearbeitet. Während der durchgeführten Suchaktionen gab es, entgegen den Behauptungen, keinerlei Kontakt zwischen Gendarmeriepersonal und sogenannten ‚Geisterbeschwörern‘. Gegen die unbegründeten und vorsätzlichen Berichte wird ein rechtliches Verfahren eingeleitet.“



Nachrichtenquelle: İHA

Diyarbakır Recht Gendarmerie Notruf Narin Güran Geisterbeschwörer