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Urteil im Streit um angeblich laute Klimaanlage! Gericht ordnet trotz Gutachten den Abbau an

Im Istanbuler Stadtteil Ataköy wurde der Rechtsstreit um eine Klimaanlage, den İlhan Böke gegen seinen Nachbarn angestrengt hatte, entschieden. Obwohl ein Sachverständigengutachten keinerlei Lärmbelästigung durch das Gerät feststellen konnte, entschied das Gericht auf den Abbau der Klimaanlage. Der Apotheker Yiğit Gümrü reagierte empört auf das Urteil: „Die Person, die mich verklagt hat, hat selbst eine Klimaanlage in ihrer Wohnung. Auch die Richter und Staatsanwälte, die in der Gegend wohnen, haben Klimaanlagen.“

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Urteil im Streit um angeblich laute Klimaanlage! Gericht ordnet trotz Gutachten den Abbau an

Müslim SARIYAR/12punto.com.tr

Das 14. Zivilgericht erster Instanz in Bakırköy hat den Rechtsstreit um eine Klimaanlage entschieden, den İlhan Böke gegen seinen Nachbarn, den Apotheker Yiğit Gümrü, angestrengt hatte. Böke, der im selben Wohnkomplex in Ataköy wie sein unter ihm wohnender Nachbar Gümrü lebt, hatte eine Klage auf „Unterlassung der Störung“ eingereicht, da er sich durch die Geräusche der Klimaanlage in Gümrüs Wohnung gestört fühlte.

İlhan Böke behauptete, das Geräusch des Klimaanlagenmotors, der sich auf Höhe seines Schlafzimmers befindet, sei „wie eine chinesische Folter unerträglich geworden, weshalb er gezwungen sei, im Wohnzimmer zu schlafen“, und forderte den Abbau des Geräts. Das Gericht gab der Klage von Böke statt und ordnete den Abbau der Klimaanlage an.

WIR FORDERN DEN EINBAU EINES LEISEN MOTORS

In der von İlhan Bökes Anwalt Abdulvahap Dağ verfassten Klageschrift heißt es:

„Der Mandant hat den Vorfall der Verwaltung gemeldet. Die Verwaltung hat Yiğit Gümrü darauf hingewiesen, dass der Anschluss fehlerhaft sei und korrigiert werden müsse, doch dies führte zu keinem Ergebnis. Yiğit Gümrü antwortete: 'Wenn es dich stört, dann wechsle meine Klimaanlage aus'. Da Yiğit Gümrü keine Lösung für diese Situation suchte, reagierte er negativ auf unsere Schlichtungsversuche und erwartete, dass die Hausbewohner diesen Zustand akzeptieren. Daraufhin wurde ihm über das 3. Notariat von Bakırköy ein letztes Mahnschreiben zugestellt, um die Belästigung zu beenden, doch Yiğit Gümrü hat den aktuellen Zustand nicht beendet. Wir fordern, dass die Verhaltensweisen von Yiğit Gümrü, der sich nicht an den Verwaltungsplan und die Beschlüsse hält und gegen das nachbarschaftliche Zusammenleben verstößt, beendet werden und der Klimaanlagenmotor abgebaut und durch einen leisen Motor ersetzt wird.“

SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN EINGEHOLT

Ein Sachverständiger untersuchte am 14. Juli 2021, ob der in Gümrüs Wohnung befindliche Klimaanlagenmotor Geräusche verursacht. In dem dem Gericht vorgelegten Bericht heißt es:

„Bei der Wartung und Überprüfung der Wand-Split-Klimaanlage wurde festgestellt, dass die Betriebslautstärke den Werkseinstellungen entspricht und die Montage durch den autorisierten Werkskundendienst gemäß den Montagevorschriften und Standards durchgeführt wurde. Bei den Messungen des Betriebsgeräusches wurde ein Bereich zwischen 43 und 47 Dezibel festgestellt. Es wurde bestätigt, dass das Gerät den TSE-Standards entspricht und kein mangelhaftes Produkt vorliegt.“

„ICH WERDE DIR KEINEN FRIEDEN LASSEN“

Der Apotheker Yiğit Gümrü reichte bei der Staatsanwaltschaft Bakırköy eine Anzeige wegen „Bedrohung“ ein, da Böke zu ihm gesagt haben soll: „Solange du diese Klimaanlage einschaltest, werde ich dir keinen Frieden lassen.“

(Yiğit Gümrü)

Böke räumte in seiner Verteidigung gegen die Strafanzeige ein, den Satz „Ich werde dir keinen Frieden lassen“ tatsächlich gesagt zu haben.

Das 14. Zivilgericht erster Instanz in Bakırköy hat den seit drei Jahren laufenden Prozess nun entschieden. Es gab der Klage von İlhan Böke teilweise statt und ordnete an, dass die Klimaanlage von Yiğit Gümrü, die sich in einem Gemeinschaftsbereich befindet, abgebaut, die Störung beseitigt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden muss, da sie gegen den architektonischen Plan und den Verwaltungsplan verstoße.

Das Gericht setzte Yiğit Gümrü eine Frist von einem Arbeitstag, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.


Nachrichtenquelle: Müslim Sarıyar

Yiğit Gümrü İlhan Böke Klimaanlagen-Streit