Verfassungsgericht entscheidet: Sperrung von Ekşi Sözlük ist eine 'Rechtsverletzung'
Das türkische Verfassungsgericht (AYM) hat die gegen Ekşi Sözlük verhängte Zugangssperre als 'Rechtsverletzung' eingestuft.
Ekşi Sözlük wurde im Rahmen des Drucks der Regierung auf Medien, die Versäumnisse bei den Erdbeben kritisierten, zunächst zur Zielscheibe und anschließend am 25. Februar mit der Begründung des 'Schutzes der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung' gesperrt.
ZUGANGSSPERRE WAR VERHÄNGT WORDEN
Auf den Einspruch von Ekşi Sözlük hin war die Zugangssperre von einem Gericht aufgehoben worden. Doch nach einem weiteren Einspruch wurde die Seite erneut gesperrt, bevor sie wieder zugänglich gemacht werden konnte.
Daraufhin verlagerte die Geschäftsführung des Wörterbuchs die Seite auf andere Domainnamen. Die erste davon, 'eksisozluk2023.com', wurde am 13. Mai gesperrt, 'eksisozluk42.com' am 15. Mai, 'eksisozluk1923.com' am 14. Dezember und 'eksisozluk1999.com' am 24. Dezember.
VERFASSUNGSGERICHT ENTSCHEIDET AUF 'RECHTSVERLETZUNG'
Die Geschäftsführung von Ekşi Sözlük, die die Sperrentscheidung als rechtswidrig bezeichnete, hatte beim Verfassungsgericht (AYM) Beschwerde eingelegt.
Nach Angaben von Ekşi Sözlük entschied das Verfassungsgericht, dass die Sperrentscheidung das durch Artikel 26 der Verfassung garantierte Recht auf Meinungsfreiheit verletzt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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