Wichtige Entscheidung des Verfassungsgerichts im Gezi-Prozess: Weg für Wiederaufnahmeverfahren geebnet
Das türkische Verfassungsgericht (AYM) hat entschieden, dass das Recht auf ein faires Verfahren der Angeklagten, die wegen ihrer Teilnahme an den Gezi-Park-Protesten verurteilt wurden, verletzt wurde. Mit diesem Urteil beginnt nun ein Wiederaufnahmeverfahren.
Das türkische Verfassungsgericht (AYM) hat entschieden, dass das Recht auf ein faires Verfahren der Angeklagten, die wegen ihrer Teilnahme an den Gezi-Park-Protesten im Jahr 2013 in Ankara verurteilt wurden, verletzt wurde. Diese Entscheidung ebnet den Weg für ein Wiederaufnahmeverfahren für die Betroffenen.
Bei der Prüfung der Anträge stellte das AYM fest, dass das Recht auf ein faires Verfahren bei den Angeklagten verletzt wurde, für die das erstinstanzliche Gericht eine „Aussetzung der Urteilsverkündung“ (HAGB) beschlossen hatte. Mit diesem Urteil des höchsten Gerichts werden die Fälle der Angeklagten erneut geprüft und ein Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet, um die festgestellten Rechtsverletzungen zu beheben.
Wie die Zeitung Cumhuriyet berichtet, bezeichnete der Anwalt Doğan Erkan, einer der Antragsteller, die Entscheidung als bedeutende Entwicklung und erklärte: „Dieses Urteil des AYM ist die erste positive Antwort auf Anträge wegen der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und stellt einen Anfang zur Behebung dieser Verstöße dar.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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