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Wo bleibt die Gerechtigkeit für Mattia Ahmet? Wischmopp-Stiel als „Waffe“ eingestuft, Mordmesser nicht! Doppelmoral in der Justiz

Im Fall des 15-jährigen Mattia Ahmet Minguzzi, der in Kadıköy, Istanbul, erstochen wurde, wurde das Tatmesser nicht als „Tatwaffe“ eingestuft, was zur Einstellung des Verfahrens in diesem Punkt führte. Die Entscheidung, die in der Öffentlichkeit auf große Empörung stieß, löste schwere Kritik an der Rechtsprechung aus. Rechtsanwalt Onur Şahin machte in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Kanal auf die Doppelmoral in der Justiz aufmerksam.

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Wo bleibt die Gerechtigkeit für Mattia Ahmet? Wischmopp-Stiel als „Waffe“ eingestuft, Mordmesser nicht! Doppelmoral in der Justiz

Der 15-jährige Mattia Ahmet Minguzzi wurde in Istanbul-Kadıköy während eines Einkaufs auf einem Flohmarkt mit fünf Messerstichen lebensgefährlich verletzt und verstarb nach einem 15-tägigen Überlebenskampf im Krankenhaus. Gegen die Angeklagten B.B. und U.B. wurde ein Verfahren wegen „vorsätzlicher Tötung eines Kindes“ mit einer Strafandrohung von 18 bis 24 Jahren eingeleitet. Doch während des Prozesses kam ein Detail ans Licht, das die Öffentlichkeit erschütterte: Das Messer, mit dem Ahmet getötet wurde, wurde nicht als „Tatwaffe“ eingestuft.

MESSER NICHT ALS „WAFFE“ EINGESTUFT – VERFAHREN EINGESTELLT

Das bei dem Mord verwendete, 10,3 cm lange, spitz zulaufende, einseitig geschliffene Messer mit grünem Griff wurde vom Kriminaltechnischen Labor der Polizei der Region Istanbul untersucht. Im Bericht wurde festgestellt, dass das Messer nicht unter die Kategorie der verbotenen Waffen gemäß dem „Gesetz über Schusswaffen, Messer und andere Gegenstände“ fällt. Auf Grundlage dieses Berichts stellte die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anadolu das Verfahren gegen B.B., der das Messer bei sich trug, mit der Begründung ein, dass „die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt seien“.

WISCHMOPP-STIEL ALS WAFFE EINGESTUFT, MORDMESSER NICHT!

Nach dieser Entscheidung, die in der Öffentlichkeit für große Empörung sorgte, zog Rechtsanwalt Onur Şahin in den sozialen Medien einen drastischen Vergleich. Şahin erinnerte daran, dass in zwei verschiedenen Fällen in Manavgat (Antalya) ein Wischmopp-Stiel und ein Ventilatorfuß als „Tatwaffe“ eingestuft wurden, und bezeichnete es als „schrecklichen Fehler“, dass das Messer, das Ahmet tötete, nicht als Tatmittel anerkannt wurde.


Şahin äußerte sich in seinem Beitrag wie folgt:

„So ein Unsinn darf nicht sein!

Ich halte das für einen schrecklichen Fehler:

Ich werde hier Informationen zu zwei Akten teilen. Wenn der betreffende Bericht wahr ist, sollte ein gewissenhafter Beamter des Justizministeriums oder des HSK (Rat der Richter und Staatsanwälte) dies untersuchen und erklären, in welchem Zustand sich unser Rechtssystem befindet!!

1) Manavgat 7. Strafgericht, Az. 2023/590 E. 2024/491 K.

Nebenkläger - Angeklagter: H.Ş.

Ein Wischmopp-Stiel wurde bei einer vorsätzlichen Körperverletzung als Tatwaffe eingestuft.

2) Manavgat 5. Strafgericht, Az. 2023/191 E., (begründete Entscheidung liegt noch nicht vor)

Nebenkläger - Beschuldigtes Kind: Lisans

Ein Kind, das von drei Personen krankenhausreif geschlagen wurde, verteidigte sich; der Ventilatorfuß wurde als Tatwaffe eingestuft.

Schon der kleinste Verdacht, dass die Mörder von Ahmet und deren Unterstützer geschont werden, erschüttert unser gesellschaftliches Gewissen zutiefst! Wer das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger verletzt, lädt eine große Schuld auf sich..“

GERECHTIGKEITSEMPFINDEN WIRD VERLETZT

Diese Entscheidung, die sich in den sozialen Medien und in juristischen Kreisen schnell verbreitete, löste schwere Kritik aus, in der Fragen aufgeworfen werden wie: „Wem dient die Justiz?“, „Werden Gesetze willkürlich ausgelegt?“ und „Wird der Täter geschont?“.

Bürger hinterfragen, wie ein Messer, das zum Tod eines Kindes führte, nicht als „Tatwaffe“ eingestuft werden kann, und äußern, dass das Vertrauen in das Rechtssystem dadurch nachhaltig beschädigt werde.




Nachrichtenquelle: 12punto

Kadıköy Mattia Ahmet Minguzzi Rechtsanwalt Onur Şahin