Journalistin Nevşin Mengü drohen bis zu 7 Jahre Haft wegen Terrorpropaganda-Vorwürfen

Die Journalistin Nevşin Mengü wird sich wegen des Vorwurfs der Propaganda für die Terrororganisation PYD/YPG auf ihrem Social-Media-Account vor Gericht verantworten müssen; die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe zwischen 1 Jahr und 6 Monaten sowie 7 Jahren und 6 Monaten. In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wird darauf verwiesen, dass Mengü ein Interview mit dem PYD/YPG-Anführer Salih Müslim veröffentlicht habe.

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Gegen die Journalistin Nevşin Mengü wurde ein Gerichtsverfahren mit einer geforderten Haftstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten bis zu 7 Jahren und 6 Monaten eingeleitet, da sie in einem auf ihrem Social-Media-Account veröffentlichten Video Propaganda für die Terrororganisation PYD/YPG betrieben haben soll.

In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wurde festgehalten, dass die Angeklagte Mengü auf ihrem öffentlich zugänglichen Social-Media-Account ein Interview mit Salih Müslim, dem Anführer der Terrororganisation PYD/YPG, gegen den ein internationaler Haftbefehl (Red Notice) vorliegt, veröffentlicht habe.

ALS STRAFTAT DER TERRORPROPAGANDA EINGESTUFT

In der Anklageschrift wird ausgeführt, dass Nevşin Mengü Aussagen von Salih Müslim verbreitet habe, die darauf abzielten, die separatistischen Aktivitäten der Organisation bewusst zu legitimieren und zu verbreiten, sowie Äußerungen, die die Methoden der Organisation, welche Gewalt, Zwang oder Drohungen beinhalten, rechtfertigen oder zur Anwendung dieser Methoden anregen.

In der Anklageschrift, in der darauf hingewiesen wird, dass das Video tausendfach aufgerufen wurde, wurde vermerkt, dass Mengüs Handeln als Straftatbestand der "Propaganda für eine Terrororganisation" zu werten sei.

In der Anklageschrift wurde gefordert, die Angeklagte Mengü wegen "Propaganda für eine Terrororganisation durch Presse und Medien" zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten bis zu 7 Jahren und 6 Monaten zu verurteilen.

In der Anklageschrift, in der zudem erwähnt wird, dass gegen Nevşin Mengü wegen "Verherrlichung einer Straftat und eines Straftäters" eine gerichtliche Kontrollmaßnahme verhängt wurde, wurde festgestellt, dass Mengü als Moderatorin der Sendung keine Aussagen getätigt habe, die eine bereits begangene Straftat oder eine Person aufgrund einer von ihr begangenen Straftat verherrlichen würden.