Stellungnahme nach Behauptungen über 'Strafbefreiung für Abgeordnete im Straßenverkehr'
Nach Berichten, wonach amtierende und ehemalige Abgeordnete von Strafen im Straßenverkehr befreit worden seien, kam eine Stellungnahme von Vertretern des Präsidialrats der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM).
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Die Behauptung, dass amtierende und ehemalige Abgeordnete von Bußgeldern im Straßenverkehr befreit wurden, schlug hohe Wellen. Den Behauptungen zufolge sollten Verkehrsregeln wie das Überfahren roter Ampeln, Falschparken und Geschwindigkeitsüberschreitungen für Abgeordnete nicht gelten.
Zudem wurde spekuliert, dass gegen Abgeordnete verhängte Bußgelder von der TBMM übernommen würden. Es wurde behauptet, dass diese Befreiung nicht nur auf amtierende Abgeordnete beschränkt sei, sondern auch ehemalige Abgeordnete umfasse. Diese angebliche Regelung, die mehr als 3.000 ehemalige Abgeordnete betreffen würde, löste im Parlament eine neue Debatte aus.
Nach dem Aufkommen der Berichte erklärte ein Vertreter des Präsidialrats der TBMM gegenüber der Zeitung Milliyet, dass die Behauptungen nicht der Wahrheit entsprächen, und äußerte sich wie folgt:
"Es liegt dem Präsidialrat weder ein solcher Antrag vor, noch gibt es einen entsprechenden Beschluss. Die fraglichen Behauptungen beinhalten neben der Übernahme von Bußgeldern durch das Parlament auch die Nutzung von Blaulichtern. Für die Nutzung von Blaulichtern ist eine gesetzliche Regelung erforderlich."
Ein weiteres Mitglied des Präsidialrats erklärte, dass es für die Abteilung für Abgeordnetendienste der TBMM nicht möglich sei, einen ehemaligen Abgeordneten anzurufen; ein solches Gespräch könne nur von hochrangigen Beamten geführt werden.