Reaktion der Anwaltskammer Ankara Nr. 2 auf die AYM-Entscheidung zu Can Atalay
Die Anwaltskammer Ankara Nr. 2 hat eine Presseerklärung zum Verfassungsgericht (AYM) veröffentlicht, nachdem dieses zum zweiten Mal eine Entscheidung im Fall Can Atalay getroffen hatte, die jedoch mit der Begründung, sie habe "keinen rechtlichen Wert", nicht umgesetzt wurde. Die Kammer kritisierte die Verletzungsentscheidung des AYM scharf und erklärte: "Das Recht kann Terroristen nicht schützen und den Terror nicht unterstützen."
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Die vom AYM zum zweiten Mal getroffene Verletzungsentscheidung bezüglich des Abgeordneten der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) für Hatay, Atalay, wurde vom Gremium des 13. Schwurgerichts in Istanbul nicht umgesetzt, und die Akte wurde erneut an den Kassationshof (Yargıtay) weitergeleitet.
Die 3. Strafkammer des Kassationshofs hatte die Entscheidung mit der Begründung nicht befolgt, dass "die Verletzungsentscheidung des AYM keinen rechtlichen Wert habe". Während die Reaktionen vieler Anwaltskammern auf die Nichtbefolgung durch den Kassationshof anhalten, erklärte die Anwaltskammer Ankara Nr. 2, dass sie sich "gegen richterlichen Aktivismus" stelle.
"KANN GESETZESBESTIMMUNGEN NICHT AUFHEBEN"
In der Erklärung wurde behauptet, dass durch die Entscheidungen des Verfassungsgerichts zu Can Atalay in der Gesellschaft der Eindruck erweckt werde, es handele sich um eine Art "Super-Revisionsgericht". Es hieß weiter: "Es muss bekannt sein: Das AYM kann im Wege der Individualbeschwerde keine Normenkontrolle durchführen, keine Gesetzesbestimmungen aufheben, keine aus einer solchen Bestimmung resultierende Verletzung feststellen und schon gar nicht einen Artikel der Verfassung von der Bewertung ausschließen. Gemäß Artikel 83/2 der Verfassung ist die Ausnahme von der parlamentarischen Immunität wiederum Artikel 14 der Verfassung."
"WIR WERDEN UNS GEGEN DEN MISSBRAUCH DES RECHTS STELLEN"
In der Erklärung, in der es hieß, dass "der Schutz derjenigen, die die unteilbare Einheit des Staates bedrohen, Terrorunterstützung gleichkommt", wurde betont: "Die Entscheidung, die unter der Annahme getroffen wurde, dass Artikel 14 der Verfassung nicht anwendbar sei, ist rechtlich nichtig; politisch gesehen bedeutet der Schutz derjenigen, die die unteilbare Einheit des Staates mit seinem Land und seinem Volk bedrohen, Terrorunterstützung. Die Entscheidung der 3. Strafkammer des Kassationshofs, dass eine rechtlich nichtige Entscheidung nicht befolgt werden kann, ist verfassungskonform und im Rahmen des Rechts vollständig und lückenlos.
Als Anwaltskammer Ankara Nr. 2 halten wir an unserer Haltung gegen richterlichen Aktivismus fest und bekräftigen unser Versprechen, dass wir uns jederzeit gegen den Missbrauch des Rechts stellen werden."