Familie hatte Antrag gestellt: Gericht lehnt Wiederaufnahmeverfahren im Fall Yılmaz Güney ab

Das 1. Schwurgericht Ankara hat den Antrag der Familie von Yılmaz Güney auf Wiederaufnahme des Verfahrens, in dem er wegen des Mordes an Richter Sefa Mutlu verurteilt worden war, abgelehnt. Wie zu erfahren war, wird die Familie von Yılmaz Güney gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

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Das 1. Schwurgericht Ankara hat den Antrag der Familie des Regisseurs, Schauspielers und Drehbuchautors Yılmaz Güney auf Wiederaufnahme des Verfahrens, in dem Güney wegen der Tötung von Richter Sefa Mutlu zu 18 Jahren Haft verurteilt worden war, sowie den Antrag auf Exhumierung und Obduktion von Sefa Mutlu abgelehnt.

Die Familie von Yılmaz Güney hatte sich über ihren Anwalt Bişar Abdi Alınak an das 1. Schwurgericht Ankara gewandt. In dem Antrag wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Öffnung des Grabes von Richter Sefa Mutlu zur Durchführung einer Obduktion gefordert.

BETONUNG AUF 'RUFMORD'

Im Antragstext wurde dargelegt, dass Yılmaz Güney durch das Urteil aus dem Jahr 1976 als Mörder eines Richters dargestellt und somit einem 'Rufmord' ausgesetzt worden sei.

KEIN NEUER BEITRAG ZUM FALL

Der Sözcü-Kolumnist İsmail Saymaz berichtete, dass das 1. Schwurgericht Ankara den Antrag der Familie von Yılmaz Güney zurückgewiesen habe.

Wie Saymaz mitteilte, wurde in der Entscheidung festgehalten, dass seit dem Vorfall 50 Jahre vergangen seien, alle juristischen Prozesse abgeschlossen seien und eine Graböffnung keinen neuen Erkenntniswert für den Fall liefern würde.

Es wurde festgestellt, dass Güney die Waffe vorsätzlich abgefeuert habe und die Voraussetzungen für Notwehr nicht gegeben gewesen seien.

Die Familie wird gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen.

WAS WAR PASSIERT?

Yılmaz Güney wurde zu 19 Jahren schwerer Haft verurteilt, weil er am 13. September 1974 im Bezirk Yumurtalık in Adana, wohin er für die Dreharbeiten zum Film "Endişe" gereist war, den Richter Sefa Mutlu getötet haben soll.

Güney, der zur Verbüßung seiner Strafe in das halboffene Gefängnis Isparta verlegt wurde, verließ das Gefängnis am 9. Oktober 1981 mit einer Genehmigung.

Er ging nach Frankreich und kehrte nicht mehr zurück. Güney, dem 1982 die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, verstarb 1984 an den Folgen einer Krebserkrankung.