Bildungsministerium greift durch: Strenge Überwachung illegaler Schulen und nicht registrierter Schüler
Aufgrund eingegangener Hinweise geht das Bildungsministerium (MEB) gegen illegale Schulen vor, die von Botschaften oder Konsulaten ausländischer Staaten betrieben werden und in denen neben dem Personal auch nicht registrierte Schüler aufgenommen wurden. Es wurde betont, dass türkische Schüler nicht an diesen Schulen angemeldet werden dürfen, die über keinen rechtlichen Status verfügen, und dass ohne Genehmigung der zuständigen Behörden kein Unterricht stattfinden darf. Die Gouvernements wurden angewiesen, entsprechende Untersuchungen einzuleiten.
Die Kontrollen für nicht genehmigte Bildungsaktivitäten wurden landesweit verschärft. Das Bildungsministerium (MEB) ist aufgrund von Informationen über bestimmte Bildungseinrichtungen, die unter der Aufsicht von Botschaften und Konsulaten ausländischer Staaten tätig sind, aktiv geworden.
ANWEISUNG AN DIE GOUVERNEMENTS DER 81 PROVINZEN
Nach Hinweisen, dass türkische Schüler an Schulen angemeldet wurden, die eigentlich nur für die Kinder von Mitarbeitern diplomatischer Vertretungen vorgesehen sind, hat das Ministerium ein offizielles Schreiben an die Gouvernements der 81 Provinzen gesendet. In dem Schreiben wurde gefordert, die Aktivitäten der betreffenden Einrichtungen zu untersuchen.
OFFIZIELLES SCHREIBEN AN DIE GOUVERNEMENTS ÜBERMITTELT
Das vom Generaldirektorat für private Bildungseinrichtungen des MEB erstellte Schreiben mit dem Titel „Schüler, die Schulen mit nicht genehmigten Bildungsaktivitäten besuchen“ wurde an die Gouvernements weitergeleitet. Laut einem Bericht der Türkiye Gazetesi wird in dem Schreiben auf Artikel 2 des Gesetzes über private Bildungseinrichtungen Nr. 5580 verwiesen.
„KEINE BILDUNGSAKTIVITÄTEN OHNE GENEHMIGUNG“
In dem Schreiben des Ministeriums wurde daran erinnert, dass Bildungs- und Unterrichtsaktivitäten der Genehmigung und Aufsicht des MEB unterliegen. Es wurde betont, dass keine Einrichtung ohne eine von den zuständigen Behörden erteilte Betriebserlaubnis Bildungsaktivitäten durchführen darf.
Es wurde die Anweisung erteilt, Untersuchungen gegen Einrichtungen einzuleiten, die sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen.
In der Mitteilung wurde erklärt, dass in den vergangenen Jahren Hinweise eingegangen seien, wonach an einigen Schulen, die von Botschaften oder Konsulaten ausländischer Staaten eröffnet wurden und eigentlich nur für die Kinder ihres eigenen Personals bestimmt sind, ohne Genehmigung des Ministeriums auch türkische Schüler angemeldet wurden.
Es wurde darauf hingewiesen, dass dieser Zustand einen Verstoß gegen die Verfassung der Republik Türkei sowie die entsprechenden Artikel des Gesetzes Nr. 5580 darstellt und dass es keine rechtliche Grundlage für die Anmeldung türkischer Schüler an diesen Schulen gibt.
ANWEISUNG ZU VERWALTUNGSMAẞNAHMEN UND BENACHRICHTIGUNG DER ELTERN
Im Rahmen des versandten Schreibens wurden die Provinzdirektionen für nationale Bildung aufgefordert, die notwendigen Verwaltungsmaßnahmen gegen solche Einrichtungen zu ergreifen. Zudem wurde die Anweisung erteilt, die Eltern der Schüler, die an Schulen ohne rechtlichen Status unterrichtet werden, entsprechend zu informieren.
Nachrichtenquelle: 12punto
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