Von Chips und Käse bis zu Salami und Fisch: Verbot in Supermärkten beginnt!
In der Türkei beginnt eine schrittweise Verbotsphase für bestimmte Raucharomen, die in zahlreichen Lebensmitteln wie Chips, Saucen, Fleischprodukten, Käse und verarbeitetem Fisch verwendet werden. Im Rahmen eines nach Produktgruppen gestaffelten Zeitplans endet der Prozess für einige Produkte in den Jahren 2026 und 2027, während die Übergangsfrist für Fleisch, Käse und Fischereierzeugnisse bis 2028 andauert.
Die Verwendung bestimmter Raucharomen, die in zahlreichen Produkten wie Chips, Salami, Saucen, Käse und verarbeitetem Fisch enthalten sind, wird eingestellt. Im Rahmen der Regelung wird der Anwendungsbereich dieser Stoffe durch einen Übergangsprozess, der je nach Produktgruppe zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft tritt, schrittweise aufgehoben.
BEI DEN ERSTEN PRODUKTGRUPPEN LÄUFT DIE FRIST 2026 AB
Wie aus dem Gıda Bülteni hervorgeht, enden der Import und das Inverkehrbringen der von der Regelung betroffenen Chips, Saucen und anderer relevanter Lebensmittelkategorien am 1. Oktober 2026.
Als letztes Datum, an dem Unternehmen diese Produkte untereinander verkaufen dürfen, wurde der 1. Dezember 2026 festgelegt.
In diesen Kategorien können Produktion, Import und Inverkehrbringen ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr durchgeführt werden.
BEI EINIGEN PRODUKTEN REICHT DER ÜBERGANG BIS 2028
Für Fleisch und Fleischprodukte, Käse, verarbeiteten Fisch sowie andere Fischereierzeugnisse wird ein anderer Zeitplan angewendet.
Der für die Anpassung an die Regelung gewährte Übergangsprozess wird für diese Produktgruppen bis zum Jahr 2028 andauern.
BEREITS IM HANDEL BEFINDLICHE PRODUKTE DÜRFEN IM REGAL BLEIBEN
Mit Inkrafttreten der Verbote müssen bereits in den Verkehr gebrachte Produkte nicht zurückgerufen werden.
Produkte, die vor den festgelegten Daten in den Verkehr gebracht wurden und Raucharomen enthalten, dürfen bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Haltbarkeitsdauer verkauft werden.
DER INHALT DES PRODUKTS MUSS AUF DER VERPACKUNG ÜBERPRÜFT WERDEN
Um festzustellen, ob ein Produkt unter die Regelung fällt, müssen Verbraucher nicht die Bezeichnungen auf der Vorderseite der Verpackung, sondern die Zutatenliste prüfen.
Das Vorhandensein von Begriffen wie „geräuchert“, „Füme“ oder „Barbecue“ auf dem Produkt bedeutet nicht zwangsläufig, dass Raucharomen verwendet wurden. Der entscheidende Hinweis ist der Begriff „Raucharoma“ im Zutatenverzeichnis.
HINTER DER ENTSCHEIDUNG STEHT DIE BEWERTUNG DER EFSA
Die Begründung für die Regelung basiert auf den Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
In den Untersuchungen der EFSA wurde festgestellt, dass die Risiken hinsichtlich einer möglichen Schädigung des genetischen Materials durch bestimmte Raucharomen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Daraufhin wurde ein nach Produktgruppen gestaffelter Zeitplan für die Beendigung der Verwendung dieser Stoffe erstellt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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