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Einspruch gegen die Inhaftierung von Aykut Erdoğdu eingelegt

Die Anwälte des ehemaligen CHP-Abgeordneten Aykut Erdoğdu, der im Rahmen der Korruptionsermittlungen gegen die Stadtverwaltung von Istanbul festgenommen wurde, haben bei Gericht Einspruch gegen die Inhaftierung ihres Mandanten eingelegt.

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Einspruch gegen die Inhaftierung von Aykut Erdoğdu eingelegt

Die Anwälte des ehemaligen CHP-Abgeordneten Aykut Erdoğdu haben Einspruch gegen den Haftbefehl eingelegt, der im Zuge der Ermittlungen wegen „Korruptionsvorwürfen“ erlassen wurde, die in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt haben. In dem bei Gericht eingereichten Schriftsatz betonten die Anwälte, dass sich in der Akte keinerlei konkrete oder indirekte Beweise für die gegen Erdoğdu erhobenen Vorwürfe befänden.

In dem Schriftsatz heißt es:

"Obwohl behauptet wird, dass konkrete Beweise für einen dringenden Tatverdacht wegen ‚Bestechlichkeit und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung‘ gegen unseren Mandanten vorliegen, gibt es in der Akte nicht nur keine konkreten Beweise, sondern nicht einmal einen einzigen indirekten Beweis dafür, dass unser Mandant die ihm zur Last gelegten Straftaten begangen hat. Die Punkte, die irgendwie als Grundlage für die Inhaftierung unseres Mandanten herangezogen wurden, sind nicht einmal dazu geeignet, einen einfachen Tatverdacht zu begründen, geschweige denn einen dringenden Verdacht.

Der Versuch, über die politischen Kontakte unseres Mandanten eine organisatorische Verbindung herzustellen, zeigt deutlich, dass die Ermittlungen auf der Grundlage von Vorurteilen und hypothetischen Einschätzungen geführt werden. Es ist in keiner Weise möglich, bei unserem Mandanten von einem dringenden Tatverdacht zu sprechen, weshalb die Freilassung unseres Mandanten angeordnet werden muss."

"IN DIESEM KONKRETEN FALL IST DIE INHAFTIERUNG UNVERHÄLTNISMÄSSIG"

Die Anwälte erklärten in ihrem Schriftsatz zudem, dass keine Fluchtgefahr oder Gefahr der Beweisverdunkelung durch Erdoğdu bestehe. In dem Dokument heißt es: „Es gibt keine konkreten Tatsachen, die den Verdacht begründen könnten, dass unser Mandant fliehen oder sich verstecken könnte. Es gibt auch keinen Grund, der auch nur einen einfachen Verdacht – geschweige denn einen dringenden Tatverdacht – darauf begründen könnte, dass unser Mandant Beweise vernichten, verbergen oder verändern oder versuchen könnte, Druck auf Zeugen, Opfer oder andere Personen auszuüben. Die Maßnahme der Inhaftierung ist im konkreten Fall auch nicht verhältnismäßig.“

Darüber hinaus wurde argumentiert, dass Erdoğdu über einen festen Wohnsitz, ein geregeltes Leben und eine hohe öffentliche Sichtbarkeit verfüge, weshalb kein Risiko für eine Flucht oder Beweisverdunkelung bestehe. Die Anwälte beantragten die Freilassung mit der Begründung, dass anstelle der Inhaftierung mildere Schutzmaßnahmen angewendet werden könnten.

Es wird erwartet, dass das Gericht den Einspruch in den kommenden Tagen prüfen wird.


Nachrichtenquelle: 12punto

Aykut Erdoğdu