Fairer Wettbewerb im digitalen Tourismus
Eines der wichtigsten Themen auf der Tourismusagenda dieser Woche war der Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Aktivitäten ausländischer digitaler Plattformen in der Türkei. Die vom Ausschuss für öffentliche Arbeiten, Wiederaufbau, Verkehr und Tourismus der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommene Regelung betrifft nicht nur die Aktivitäten globaler Plattformen wie Booking, Airbnb und ähnlicher Anbieter, sondern wirft auch eine breitere Debatte darüber auf, wie Wettbewerb im Digitalisierungsprozess des türkischen Tourismus definiert werden soll.
Eine der bedeutendsten Veränderungen in der Tourismusbranche der letzten zwanzig Jahre fand weniger beim Reisen selbst statt, sondern vielmehr in der Art und Weise, wie Reisen gekauft werden. Von Hotelreservierungen bis hin zu Flugtickets, von Transfers bis zum Verkauf von Erlebnissen – dem Verbraucher begegnen heute meist nicht mehr direkt Reisebüros, sondern digital agierende Plattformen auf globaler Ebene.
Dieser Wandel hat zweifellos wichtige Erleichterungen mit sich gebracht. Verbraucher können innerhalb weniger Minuten auf mehr Optionen, Preisvergleiche und Tourismusprodukte aus verschiedenen Teilen der Welt zugreifen. Doch diese durch die Digitalisierung gewonnene Effizienz bringt eine grundlegende Frage mit sich: Unterliegen alle Akteure, die in der digitalen Wirtschaft tätig sind, denselben Regeln?
Die Regelung auf der Tagesordnung des Parlaments dreht sich genau um diese Frage. Der Entwurf sieht vor, dass ausländische digitale Plattformen verschiedene Verpflichtungen erfüllen müssen, wie etwa den Erwerb einer Genehmigung, die Benennung eines Vertreters in der Türkei sowie die Zahlung von Steuern und Tourismusabgaben. Zudem soll sichergestellt werden, dass bestimmte Dienstleistungen, die in den Bereich der Reisevermittlung fallen, über autorisierte Reisebüros angeboten werden.
Es wäre zu kurz gegriffen, diese Regelung lediglich aus der Perspektive des „Schutzes lokaler Reisebüros“ zu betrachten. Der Kern der Angelegenheit ist die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen.
Ein in der Türkei tätiges Reisebüro agiert innerhalb eines breiten regulatorischen Rahmens, der von Verbraucherschutzgesetzen über steuerliche Verpflichtungen bis hin zu beruflicher Haftung sowie Zertifizierungs- und Kontrollmechanismen reicht. Wenn ein digitaler Akteur mit anderen Voraussetzungen in denselben Markt eintritt, entsteht ein Problem, das nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch rechtlicher und struktureller Natur ist.
Der Punkt, auf den es hier ankommt, sollte nicht sein, die Existenz oder das Wachstum digitaler Plattformen zu verhindern. Die Digitalisierung lässt sich weder rückgängig machen, noch ist dies wünschenswert. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, das richtige Gleichgewicht zwischen der durch digitale Plattformen gebrachten Innovation und dem Schutz des lokalen wirtschaftlichen Ökosystems zu finden.
Denn der Tourismus ist keine Branche, in der nur Zimmer und Flugtickets verkauft werden. Die Tourismuswirtschaft einer Destination bildet eine breite Wertschöpfungskette, die von Reiseleitern über Reisebüros, Restaurants und Transferunternehmen bis hin zu Museen und lokalen Produzenten reicht. Je größer der Anteil digitaler Plattformen in dieser Kette wird, desto dringender stellt sich die Frage nicht nur nach dem Reservierungsvolumen, sondern auch danach, wo Wert geschaffen wird und wo die Einnahmen verbleiben.
Hier gewinnen auch die grundlegenden Einwände der TÜRSAB in ihren jüngsten Erklärungen an Bedeutung. Es wird argumentiert, dass es wettbewerbsrechtlich zu Ungleichheiten führen kann, wenn ausländische Plattformen tätig sind, ohne in der Türkei ein Unternehmen zu gründen oder denselben Verpflichtungen wie lokale Reisebüros zu unterliegen. Dieser Ansatz enthält einen wichtigen Aspekt, über den nachgedacht werden muss: Die Verpflichtungen, die von lokalen Unternehmen gefordert werden, sollten nicht vollständig entfallen, wenn es sich um globale Unternehmen handelt.
Andererseits wäre es nicht richtig, wenn die Regelung in eine rein protektionistische Haltung umschlüge. Die Technologie, das Nutzererlebnis, die Reichweite und die internationale Marketingkraft globaler Plattformen bieten auch wichtige Chancen für den türkischen Tourismus. Die Türkei muss nicht gegen digitale Plattformen kämpfen, sondern festlegen, unter welchen Bedingungen und in welchem Regelrahmen mit ihnen zusammengearbeitet wird.
Langfristig benötigt die Türkei nicht nur eine Regulierung der Aktivitäten ausländischer Plattformen, sondern auch die Entwicklung eines eigenen Ökosystems für Reisetechnologien. Ohne die Unterstützung der Digitalisierung lokaler Reiseunternehmen, der Nutzung von Datenanalyse und künstlicher Intelligenz, der Kapazität zur direkten Kundenansprache und des Zugangs zu internationalen Märkten ist es nicht möglich, allein durch Gesetzgebung einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil zu schaffen.
Daher sollte die Frage, die in der kommenden Zeit diskutiert werden muss, nicht lauten: „Plattformen oder Reisebüros?“
Die eigentliche Frage lautet:
Nach welchen Regeln und zwischen wem wird der durch die Digitalisierung im Tourismus geschaffene wirtschaftliche Wert geteilt?
Eine gut ausgearbeitete Regelung sollte weder den digitalen Plattformen den Weg versperren, noch zulassen, dass die lokale Branche unter ungleichen Wettbewerbsbedingungen zurückgelassen wird. Während die Wahlfreiheit der Verbraucher gewahrt bleibt, müssen Steuergerechtigkeit, Verbrauchersicherheit, Transparenz und Wettbewerbsgleichheit garantiert werden.
Denn die Zukunft des Tourismus besteht nicht allein aus mehr Digitalisierung.
Die eigentliche Herausforderung besteht darin, bei der Digitalisierung fair zu bleiben.