Geldstrafe für Hotel in Alanya wegen Geschlechterdiskriminierung!
Zwei Männer buchten ein Zimmer für einen Urlaub in Alanya. Das Hotel stornierte die Buchung mit der Begründung, dass "zwei Männer nicht im selben Zimmer übernachten können". Die beiden Freunde wandten sich daraufhin an die türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde (TİHEK). Die TİHEK verhängte gegen das Hotel ein Bußgeld in Höhe von 89.571 Lira, was dem gesetzlichen Höchstbetrag gemäß Gesetz Nr. 6701 entspricht.
Zwei Männer, die in Alanya Urlaub machen wollten, buchten über ein Reisebüro ein Hotelzimmer. Als die beiden Freunde, die bereits online bezahlt hatten, im Hotel anriefen, um die Buchung zu bestätigen, erfuhren sie, dass ihre Reservierung mit der Begründung storniert wurde, dass "zwei Männer nicht im selben Zimmer übernachten können".
WEGEN VERMUTETEM VERSTOSS GEGEN DAS DISKRIMINIERUNGSVERBOT
Die beiden Personen, deren Buchung storniert wurde, wandten sich an die türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde (TİHEK) mit der Behauptung, dass dies einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot darstelle, da Frauen problemlos Zimmer für zwei Personen buchen könnten.
Die TİHEK forderte eine schriftliche Stellungnahme vom Hotel und dem Reisebüro an. Die Hotelleitung behauptete, dass die betreffenden Personen keine Buchung oder einen Vertrag mit ihrem Betrieb hätten und auch kein Kontakt bezüglich des Themas stattgefunden habe.
Das Hotelmanagement argumentierte, dass männliche Gäste sowohl alleine als auch zu mehreren in einem Zimmer übernachten könnten, dass es in der Vergangenheit solche Buchungen gegeben habe und auch aktuell zukünftige Reservierungen vorlägen. Man betonte, dass in der Anlage Buchungen unter Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes ohne Unterscheidung zwischen Männern und Frauen möglich seien.
Das Reisebüro hingegen merkte an, dass der Antragsteller die Option "ein Mann, eine Frau" gewählt habe, da das Hotel die Übernachtung von zwei Männern in einem Zimmer nicht zulasse.
In der schriftlichen Stellungnahme des Reisebüros wurde mitgeteilt, dass die Antragsteller, nachdem sie bei einem Anruf zur Bestätigung die Auskunft erhalten hatten, dass eine Übernachtung von zwei Männern im selben Zimmer nicht möglich sei, versucht hätten, das Problem durch Kontaktaufnahme mit dem Hotel zu lösen. Dies habe jedoch zu keinem positiven Ergebnis geführt, woraufhin der Betrag auf Wunsch des Antragstellers erstattet worden sei.
BELEGE ÜBER FRÜHERE ÜBERNACHTUNGEN ANGEFORDERT
Die TİHEK forderte vom Hotel Reservierungsdaten an, die belegen, dass zwei oder mehr Männer im selben Zimmer übernachtet haben, sowie Unterlagen über solche Übernachtungen im Laufe des Jahres.
Nach Prüfung der eingegangenen Unterlagen stellte die Behörde fest, dass es in dem Hotel mit 498 Zimmern und 996 Betten lediglich 5 Reservierungen von ausschließlich männlichen Kunden gab, von denen zwei als Einzelbelegung und drei als Belegung mit zwei Männern organisiert waren.
Die Behörde stellte fest: "Dass im Laufe des Jahres insgesamt nur drei Übernachtungen mit zwei Männern stattfanden, zeigt eher, dass solche Reservierungen nur in Ausnahmefällen genehmigt wurden, anstatt zu beweisen, dass das betroffene Unternehmen bei seiner Reservierungspolitik im Einklang mit dem Gleichheitsgrundsatz gehandelt hat."
Die TİHEK entschied, dass das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts verletzt wurde, und verhängte gegen das Hotel ein Bußgeld in Höhe von 89.571 Lira, dem gesetzlichen Höchstbetrag gemäß dem Gesetz Nr. 6701 über die türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde.
AUSZÜGE AUS DER TİHEK-ENTSCHEIDUNG
In der Entscheidung wurde dargelegt, dass jeder vor dem Gesetz gleich ist und Artikel 10 der Verfassung besagt: "Jeder ist ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Farbe, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, der politischen Überzeugung, der philosophischen Einstellung oder aus ähnlichen Gründen vor dem Gesetz gleich."
Es wurde darauf hingewiesen, dass das Diskriminierungsverbot ein Grundpfeiler des internationalen Menschenrechtsrechts ist und in vielen internationalen Menschenrechtsabkommen ausdrücklich geregelt ist.
In der Entscheidung wurde betont, dass jede unterschiedliche Behandlung, die eine Person aufgrund ihres Geschlechts daran hindert oder erschwert, rechtlich anerkannte Rechte und Freiheiten im Vergleich zu Personen in vergleichbaren Situationen gleichberechtigt zu nutzen, eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt.
Nachrichtenquelle: AA
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