Weitere Strafe für Schauspielerin Ezgi Mola im Fall 'Musa Orhan'!
Nachdem die Schauspielerin Ezgi Mola in einem Beleidigungsprozess gegen Musa Orhan (26) – den Mann, den die in Batman verstorbene İpek Er (18) in ihrem Abschiedsbrief der sexuellen Nötigung beschuldigt hatte – zu einer Geldstrafe von 6.960 TL verurteilt worden war, wurde sie nun in einem weiteren Zivilprozess auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 TL verurteilt.
Die 18-jährige İpek Er, die im Bezirk Beşiri einen Suizidversuch mit einer Schusswaffe unternahm und 34 Tage später, am 18. August 2020, im Krankenhaus verstarb, schrieb in ihrem Abschiedsbrief, dass der in Siirt stationierte Unteroffizier Musa Orhan sie sexuell missbraucht habe.
Gegen Orhan wurde vor dem 1. Schwurgericht in Siirt ein Verfahren wegen 'qualifizierter sexueller Nötigung' mit einer geforderten Freiheitsstrafe von nicht weniger als 12 Jahren eröffnet.
Während der Prozess gegen den nicht inhaftierten Angeklagten Orhan andauerte, lösten die Ereignisse in den sozialen Medien eine Welle der Empörung aus. Auch die Schauspielerin Ezgi Mola äußerte sich am 20. August 2020 auf ihrem Social-Media-Account dazu.
ZWEI VERFAHREN GEGEN MOLA
Der Anwalt von Musa Orhan, Mehmet Erkan Akkuş, reichte bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara Strafanzeige wegen des Beitrags von Ezgi Mola ein. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde gegen Mola ein Verfahren wegen 'Beleidigung mittels einer mündlichen, schriftlichen oder bildlichen Nachricht' mit einer geforderten Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren und 4 Monaten eingeleitet.
Mit dem Urteil des 31. Strafgerichts erster Instanz in Ankara vom 24. Mai 2022 wurde Ezgi Mola wegen des Tatbestands der 'Beleidigung' zu einer gerichtlichen Geldstrafe in Höhe von 6.960 TL verurteilt, was 87 Tagessätzen entspricht.
ZAHLUNG VON 10.000 TL ANGEORDNET
Darüber hinaus reichte Musa Orhans Anwalt Mehmet Erkan Akkuş eine Zivilklage auf Schmerzensgeld gegen Mola ein. In dem Verfahren vor dem Zivilgericht erster Instanz in Banaz wurde heute das Urteil gefällt. Das Gericht ordnete an, dass Ezgi Mola 10.000 TL zuzüglich der seit dem 20. August 2020 anfallenden gesetzlichen Zinsen zu zahlen hat.
'DARF NICHT ZUM SPIELBALL DES POPULISMUS WERDEN'
Anwalt Mehmet Erkan Akkuş erklärte: "Ganz gleich, gegen wen es sich richtet: Jemanden per Tweet zu beleidigen oder zu lynchen, ist keine grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Die Unschuldsvermutung und das Recht auf ein faires Verfahren sind heilige Werte, die wir alle brauchen, die geschützt werden müssen und die nicht zum Spielball des Populismus werden dürfen. Dieses Urteil hat Präzedenzcharakter."
Nachrichtenquelle: 12punto
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