Gesundheitsministerium legt Berufung gegen Entscheidung des Familiengerichts Kars ein: Debatte um 'Fersenbluttest'
Das Gesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass es ein Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des Familiengerichts Kars eingeleitet hat, die sich auf die Entnahme von Fersenblut im Rahmen des „Neugeborenen-Screening-Programms“ bezieht.
In Kars sollte am 19.07.2024 bei einem neugeborenen Mädchen eines Ehepaares ein 'Fersenbluttest' durchgeführt werden.
Die Familie verweigerte jedoch trotz aller Überzeugungsversuche die Entnahme von Blut aus der Ferse ihres Babys.
Das Paar, das keine Blutentnahme bei seinem Baby wünschte, brachte den Fall vor Gericht. Daraufhin wies der Richter des Familiengerichts Kars, der den Antrag prüfte, die Forderung der Provinzgesundheitsdirektion nach einer 'Fersenblutentnahme' zurück.
Der zuständige Richter vertrat die Auffassung, dass Eltern die Freiheit hätten, die Fersenblutentnahme zu verweigern.
FALL VOR GERICHT GEBRACHT
Daraufhin brachten die Verantwortlichen der Provinzgesundheitsdirektion Kars den Fall vor Gericht. In ihrem Antrag an das zuständige Gericht betonte die Gesundheitsdirektion die Bedeutung der Fersenblutentnahme zur Vorbeugung von geistiger Behinderung und Hirnschäden und wies darauf hin, dass das Kind geschützt werden müsse.
STELLUNGNAHME DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS
Nach diesen Entwicklungen gab das Gesundheitsministerium eine Erklärung zu dem Thema ab.
In der schriftlichen Erklärung auf der Website des Ministeriums wurde betont, dass es sich bei der fraglichen Entscheidung um ein erstinstanzliches Urteil handele und das Berufungsverfahren eingeleitet worden sei.
In der Erklärung, in der betont wurde, dass das Neugeborenen-Screening-Programm unverändert fortgesetzt werde, hieß es:
"Die Entscheidung des Familiengerichts Kars vom 20.08.2024 bezüglich der Fersenblutentnahme im Rahmen des Neugeborenen-Screening-Programms, die darauf abzielt, Krankheiten bei unseren Kindern frühzeitig zu diagnostizieren und Behandlungen einzuleiten, ist eine erstinstanzliche Entscheidung und stellt kein rechtskräftiges Urteil dar. Da wir die besagte Entscheidung, die keine Rechtskraft besitzt, als fehlerhaft erachten, wurde von unserem Ministerium umgehend das Berufungsverfahren gegen dieses Urteil eingeleitet.
Da wir volles Vertrauen in die Entscheidung haben, die das Recht auf der Grundlage von Gerechtigkeit und Wahrheit treffen wird, wird das Neugeborenen-Screening-Programm bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens in gleicher Weise fortgesetzt."
Nachrichtenquelle: AA
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