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Akın Gürlek äußerte sich zum 12. Justizpaket

Justizminister Akın Gürlek äußerte sich nach der Kabinettssitzung zu aktuellen Themen. Gürlek reagierte auf die Einschätzungen des Berichterstatters des Europäischen Parlaments zu seiner Person, betonte, dass der Bericht keine bindende Wirkung habe, und erklärte: „Wir haben unsere Arbeit getan und werden dies auch weiterhin tun.“ Gürlek gab zudem Informationen zum 12. Justizpaket, zum Prozess für eine „terrorfreie Türkei“ und zu Vollzugsregelungen für Kinder.

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Akın Gürlek äußerte sich zum 12. Justizpaket

Nach der Kabinettssitzung beantwortete Justizminister Akın Gürlek Fragen von Journalisten und äußerte sich zu einer Reihe von Themen, von aktuellen Arbeiten im Justizbereich bis hin zu den Erklärungen des Berichterstatters des Europäischen Parlaments zu seiner Person.

Minister Gürlek antwortete auch auf die Frage, ob es neue Arbeiten zu Vollzugsregelungen gebe.

Gürlek erklärte, dass derzeit lediglich einige Vorschläge bezüglich straffällig gewordener Kinder auf der Tagesordnung stünden und dass diesbezügliche Bewertungen der Großen Nationalversammlung der Türkei vorgelegt worden seien.

Gürlek sagte dazu Folgendes:

„Wir haben einige Vorschläge bezüglich des Strafvollzugs bei Kindern. Der Bericht der zu diesem Thema eingesetzten Kommission wird erwartet.“

DER PROZESS FÜR EINE „TERRORFREIE TÜRKEI“ UND DAS JUSTIZPAKET WERDEN GETRENNT GEFÜHRT

Justizminister Gürlek wurde auch gefragt, ob das 12. Justizpaket irgendeine Regelung zu dem Prozess enthalte, der in der Öffentlichkeit als „terrorfreie Türkei“ bezeichnet wird.

Gürlek betonte, dass beide Themen unabhängig voneinander behandelt würden und die Arbeiten im Parlament andauerten.

Minister Gürlek äußerte sich wie folgt:

„Die Arbeiten zum Prozess für eine ‚terrorfreie Türkei‘ und zum Justizpaket werden unabhängig voneinander durchgeführt. Der Prozess für eine ‚terrorfreie Türkei‘ wird vom Parlament geleitet. Ein intensiver Vorbereitungsprozess im Parlament läuft, um dem 12. Justizpaket den letzten Schliff zu geben. Diese Arbeiten schreiten unabhängig voneinander voran. Es werden sehr wichtige Arbeiten zur Lösung der verschiedenen Probleme unseres Landes durchgeführt.“

ANTWORT AN DEN BERICHTERSTATTER DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Minister Gürlek beantwortete auch die Frage zu den Einschätzungen des Berichterstatters des Europäischen Parlaments zu seiner Person.

Gürlek erklärte, dass der betreffende Bericht empfehlenden Charakter habe und keinerlei Bindungswirkung besitze, und betonte, dass sie ihre Aufgaben im Rahmen des Rechts erfüllten.

Gürlek machte in seiner Erklärung folgende Ausführungen:

„Wir haben unsere Arbeit getan und werden dies auch weiterhin tun. Ohnehin ist der ideologische Ansatz dieser Person ein anderer. Auch ihre Verbindungen zu marginalen Organisationen sind bekannt. Der erstellte Bericht ist zudem eine Empfehlung.“

„DER BERICHT IST NICHT BINDEND“

In seinen Bewertungen zum Bericht des Berichterstatters des Europäischen Parlaments bekräftigte Gürlek, dass der Bericht rechtlich keine bindende Wirkung habe, und erklärte, dass das Justizministerium seine Aufgaben weiterhin im Rahmen der Gesetzgebung erfüllen werde.

In seinen Erklärungen nach der Kabinettssitzung teilte Justizminister Akın Gürlek sowohl den aktuellen Stand der Justizreformarbeiten mit als auch seine Antwort auf die Einschätzungen des Berichterstatters des Europäischen Parlaments. Er gab bekannt, dass der Kommissionsbericht zu den Vollzugsregelungen für Kinder erwartet werde und die Vorbereitungen für das 12. Justizpaket in der Großen Nationalversammlung der Türkei intensiv fortgesetzt würden.


Nachrichtenquelle: 12punto

Akın Gürlek