Bis zu 5 Jahre Haft für „Wach auf, Kayseri“-Post gefordert
Gegen einen 22-Jährigen, der in Kayseri einen Social-Media-Beitrag zu den İmamoğlu-Protesten verfasste und darin „Wach auf, Kayseri“ schrieb, wurde Anklage wegen „öffentlicher Anstiftung zu einer Straftat“ erhoben. Es drohen bis zu 5 Jahre Haft.
Nach der Ingewahrsamnahme des Bürgermeisters von Istanbul (İBB) und Präsidentschaftskandidaten der CHP, Ekrem İmamoğlu, am 19. März und seiner anschließenden Verhaftung am 23. März kam es landesweit zu großflächigen Protesten.
„WACH AUF, KAYSERI, WACH AUF“
S.K. (22) veröffentlichte nach der Ingewahrsamnahme von İmamoğlu auf seinem persönlichen X-Account den Beitrag: „Ohne kollektiven Kampf gibt es keine Revolution. Wo seid ihr, Leute aus Kayseri? Seit 2 Tagen hört man nichts von euch. Eure Rechte werden geraubt, merkt ihr das nicht? Wach auf, Kayseri, wach auf.“
Zudem teilte S.K. auf seinem Social-Media-Account ein Foto mit der Aufschrift „Es gibt keine Rettung im Alleingang“ und versah es mit der Notiz „Das werde ich bei der Aktion in Kayseri in der Hand halten“.

„IN GEWAHRSAM GENOMMEN“
Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Kayseri aufgrund dieser Beiträge ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte, wurde S.K. in Gewahrsam genommen. In seiner Aussage gab S.K. zusammenfassend an, dass seine Beiträge keine strafbaren Elemente enthielten, und wurde anschließend wieder freigelassen.
BIS ZU 5 JAHRE HAFT GEFORDERT
Nach Informationen des ANKA-Korrespondenten hat die Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen S.K. wegen „öffentlicher Anstiftung zu einer Straftat“ erhoben.
In der Anklageschrift wurde unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des 8. Strafsenats des Kassationsgerichtshofs (Yargıtay) Folgendes festgehalten:
„Im konkreten Fall wird festgestellt, dass der Beschuldigte in seinem für jedermann öffentlich einsehbaren Beitrag öffentlich zur Begehung einer Straftat angestiftet hat, dass der Beitrag des Beschuldigten die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten hat, dass der Beschuldigte über seinen Social-Media-Account auf X öffentlich zur Begehung einer Straftat aufgerufen hat, dass die Handlung den Tatbestand der ‚Anstiftung zu einer Straftat‘ erfüllt, dass durch die geständige Aussage des Beschuldigten und den konsistenten cyberforensischen Expertenbericht die Tat als erwiesen gilt und dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, um Anklage wegen der dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftaten zu erheben.“
Sollte die Anklageschrift zugelassen werden, muss sich S.K. vor Gericht verantworten, wobei eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren gefordert wird.
Nachrichtenquelle: 12punto
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