Erster Hinweis zur Kommission kam von Mustafa Şen (AKP): Es gibt auch eine Regelung zur 'Rückkehr nach Hause' für PKK-Mitglieder!
Die Kommission für nationale Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie hielt nach dem Besuch auf İmralı ihre erste Sitzung ab. Mustafa Şen von der AKP erklärte, dass der Bericht, der der Kommission vorgelegt werden soll, auch eine Regelung zur „Rückkehr nach Hause“ für Mitglieder der Terrororganisation PKK enthalten werde.
Im Rahmen des Prozesses für eine Türkei ohne Terror hielt die in der Großen Nationalversammlung der Türkei gebildete Kommission für nationale Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie ihre 19. Sitzung ab. Die Kommission kam zum ersten Mal nach dem Besuch im İmralı-Gefängnis zusammen.
Die Sitzung war geprägt von den Bewertungen nach dem Treffen, das eine Delegation bestehend aus dem stellvertretenden AKP-Vorsitzenden Hüseyin Yayman, dem stellvertretenden MHP-Vorsitzenden Feti Yıldız und der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der DEM-Partei, Gülistan Kılıç Koçyiğit, letzte Woche mit dem PKK-Anführer Abdullah Öcalan abgehalten hatte.
IMRALI-GESPRÄCH WIRD DER KOMMISSION MITGETEILT
Es wurde mitgeteilt, dass die Kommissionsmitglieder detailliert über das auf İmralı geführte Gespräch informiert werden sollen. Es wird erwartet, dass die Inhalte des Gesprächs und die Themen der Kontakte in der Sitzung erörtert werden.
BERICHT ENTHÄLT REGELUNG ZUR „RÜCKKEHR NACH HAUSE“
Der stellvertretende AKP-Vorsitzende und Kommissionsmitglied Mustafa Şen erklärte, dass der Bericht, den die AKP der Kommission vorlegen werde, Regelungen zu einem Gesetz zur „Rückkehr nach Hause“ für Mitglieder der Terrororganisation PKK enthalten werde.
Şen gab an, dass in der von der Partei vorbereiteten Regelung zwischen denjenigen, die in Straftaten verwickelt waren, und denjenigen, die nicht in Straftaten verwickelt waren, unterschieden werde. Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass für Personen, die von der Regelung profitieren könnten, eine fünfjährige gerichtliche Überwachungsfrist eingeführt werden soll.
In der ausgearbeiteten Regelung ist geplant, auch Strafminderungen vorzusehen, die das öffentliche Gewissen nicht verletzen. Mustafa Şen äußerte sich dazu wie folgt:
„Für Personen, die in terroristische Aktivitäten verwickelt waren und sich in der Türkei aufhalten, werden die entsprechenden Artikel des türkischen Strafgesetzbuches weiterhin gelten. Aufgrund der Selbstauflösung der Organisation und der Abgabe ihrer Waffen schlagen wir eine Strafminderung vor, die das öffentliche Gewissen nicht verletzt.“
Nachrichtenquelle : 12punto
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