Geschlossene Akte und ausstehende Vorwürfe zur IMM beim HSK: Was wird Yılmaz Tunç tun?
Während eine der beiden Beschwerden der CHP beim Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) nicht bearbeitet wurde, liegt die andere Akte weiterhin dem HSK-Vorsitzenden Yılmaz Tunç vor. Eine endgültige Entscheidung in der Akte zur sogenannten „IMM-Börse“ steht noch aus.
Die Antwort des Justizministers Yılmaz Tunç auf eine schriftliche parlamentarische Anfrage der CHP hat offengelegt, dass eine von zwei Eingaben beim Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) nicht bearbeitet wurde, während die andere sich noch in der Prüfungsphase befindet.
Justizminister Tunç antwortete auf die Eingaben des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel an den HSK und erklärte, dass eine der Beschwerden nicht weiterverfolgt wurde, während die andere in seiner Funktion als HSK-Vorsitzender vor ihm liege.
AKTE ZUR IMM-PROZESSBÖRSE WARTET
Die Beschwerde gegen den Istanbuler Generalstaatsanwalt Akın Gürlek und zwei weitere Staatsanwälte wegen Vorwürfen des „Amtsmissbrauchs“ und der „Verletzung der Vertraulichkeit von Ermittlungen“ wurde vom HSK nicht zur Bearbeitung angenommen. Die andere Eingabe, die sich auf die Vorwürfe im Zusammenhang mit der sogenannten „IMM-Prozessbörse“ gegen die Stadtverwaltung Istanbul (IMM) bezieht, liegt weiterhin dem HSK-Vorsitzenden Yılmaz Tunç vor. In dieser Akte wird eine endgültige Entscheidung erwartet.
ÖZELS PARLAMENTARISCHE ANFRAGE BRINGT THEMA AUF DIE TAGESORDNUNG
Der CHP-Vorsitzende Özgür Özel hatte kürzlich eine schriftliche Anfrage an Justizminister Yılmaz Tunç gerichtet und damit sichergestellt, dass diese Vorwürfe auf die Tagesordnung des Parlaments gelangen. Özel hatte Tunç aufgefordert, innerhalb von 15 Tagen zu antworten.
In seiner Antwort betonte Tunç unter Hinweis auf die Vertraulichkeit und Unabhängigkeit des Justizverfahrens, dass zu laufenden Ermittlungen keine Informationen gegeben werden könnten. Minister Tunç erklärte, dass Informationen zu den Ermittlungen seinem Ministerium nicht vorlägen und aufgrund der Unabhängigkeit der Justiz kein Eingreifen möglich sei.
Minister Tunç verwies in Bezug auf die betreffenden Ermittlungen auf die Strafprozessordnung und stellte fest, dass Staatsanwälte die Befugnis zur Durchführung von Ermittlungen hätten. In diesem Rahmen betonte er, dass Verfahren wie die Bewertung von Beweismitteln und die Erhebung öffentlicher Klagen in die Zuständigkeit der Justizbehörden fielen.
NICHT BEARBEITETE AKTE WURDE GESCHLOSSEN
Den Erklärungen von Tunç zufolge wurde eine der beiden von der CHP beim HSK eingereichten Beschwerden am 23. Juli 2025 von der Ersten Kammer des HSK nicht bearbeitet und die Akte geschlossen. Diese Entscheidung wurde am 29. Juli 2025 vom HSK-Vorsitzenden Yılmaz Tunç bestätigt. Bezüglich der anderen Akte wurde am 11. September 2025 ebenfalls eine Entscheidung zur „Nichtbearbeitung“ getroffen, jedoch sind die Verfahren in dieser Akte noch nicht vollständig abgeschlossen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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