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Drei neue Regelungen ab dem 1. Juli betreffen Millionen Menschen

Vom Pfandsystem über neue Regeln bei der Kfz-Haftpflichtversicherung bis hin zur Kalorien- und Allergenkennzeichnung in Restaurantketten: Drei Verordnungen, die Millionen Menschen betreffen, treten ab dem 1. Juli in Kraft.

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Drei neue Regelungen ab dem 1. Juli betreffen Millionen Menschen

Ab dem 1. Juli werden in der gesamten Türkei drei neue Regelungen in den Bereichen Umwelt, Versicherung sowie Gastronomie eingeführt. Während das Pfandsystem in Betrieb genommen wird, gelten für die Kfz-Haftpflichtversicherung neue Regeln bezüglich Entschädigungs- und Schadensabwicklungsprozessen. In nationalen Restaurantketten wird zudem die Angabe von Kalorien- und Allergeninformationen auf den Speisekarten verpflichtend.

PFANDSYSTEM FÜR GETRÄNKEVERPACKUNGEN STARTET

Das Pfandsystem, das zur Verringerung der Umweltverschmutzung und zur Steigerung der Recyclingquoten entwickelt wurde, tritt am 1. Juli in Kraft.

Im Rahmen der Anwendung werden in allen 81 Provinzen und 973 Bezirken der Türkei Pfandautomaten aufgestellt. Glas-, Kunststoff- (PET), Metall- und bestimmte Karton-Getränkeverpackungen, die das Logo „Pfandrückgabe“ tragen, werden vom System akzeptiert.

Bürger können geeignete Verpackungen an den Pfandautomaten abgeben und erhalten für jede Verpackung eine Pfanderstattung in Höhe von 1 Lira.

SCHADENS- UND ENTSCHÄDIGUNGSPROZESS BEI DER KFZ-VERSICHERUNG ÄNDERT SICH

Mit der am 1. Juli in Kraft tretenden Regelung beginnen neue Verfahren für Schadensfälle, Wertverluste und Entschädigungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Der Wertverlust von Fahrzeugen wird von Sachverständigen gemäß den Grundsätzen berechnet, die von der Aufsichtsbehörde für Versicherungen und private Altersvorsorge (SEDDK) festgelegt wurden. Fahrzeughalter, die einen Schadensantrag stellen, müssen keinen separaten Antrag mehr für den Wertverlust einreichen.

Mit der neuen Regelung wurden auch Kosten für Prothesen sowie notwendige Pflegekosten in den Deckungsumfang für Gesundheitsausgaben aufgenommen. Zudem wurden die Grundlagen für die Berechnung von Invaliditäts- und Todesfallentschädigungen aktualisiert.

Andererseits können Versicherungsunternehmen ihre Antrags- und Informationsprozesse über digitale Kanäle wie e-Devlet, mobile Anwendungen, E-Mail und SMS abwickeln.

SPEISEKARTEN IN RESTAURANTKETTEN WERDEN GEÄNDERT

Im Rahmen der neuen Regelung für die Gastronomiebranche müssen nationale Restaurantketten die Kalorienwerte und Allergeninformationen der Speisen und Getränke auf ihren Speisekarten für die Verbraucher ausweisen.

Die Anwendung ist in der ersten Phase für Restaurantketten verpflichtend. Für andere Restaurants ist eine Anpassung an das neue System bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen, für Cafés bis Ende 2027.


Nachrichtenquelle: 12punto