Fluggesellschaft führt neue Regelung ein: Powerbank-Nutzung in Flugzeugen verboten
Nachdem eine Powerbank in einem Flugzeug in Südkorea Feuer gefangen hatte, haben mehrere Fluggesellschaften in Asien beschlossen, die Nutzung von tragbaren Ladegeräten an Bord zu untersagen. Das südkoreanische Verkehrsministerium erklärte, dass Powerbanks künftig nur noch im Handgepäck mitgeführt werden dürfen und ihre Nutzung während des Fluges untersagt ist.
Ein Powerbank-Brand in einem Flugzeug in Südkorea hat asiatische Fluggesellschaften dazu veranlasst, Sicherheitsmaßnahmen zu verschärfen.
Auf dem Flughafen Gimhae in Südkorea brach in einer Airbus A321 der Fluggesellschaft Air Busan ein Feuer aus, nachdem die Powerbank eines Passagiers in Brand geraten war. Die 169 Passagiere und 7 Besatzungsmitglieder an Bord konnten sicher evakuiert werden; das Feuer wurde gelöscht, bevor es sich ausbreiten konnte. Der Vorfall löste jedoch ernsthafte Sicherheitsbedenken in der Luftfahrtbranche aus. Es wurde mitgeteilt, dass dies das erste Mal sei, dass ein Verbot für das Mitführen und den Transport von Powerbanks in Flugzeugen erlassen wurde.

Das südkoreanische Verkehrsministerium hat das Verstauen von Powerbanks in den Gepäckfächern über den Sitzen untersagt. Das Ministerium gab bekannt, dass Passagiere ihre Powerbanks nur noch im Handgepäck mitführen dürfen und die Nutzung während des Fluges vollständig verboten ist. Diese neue Regelung wurde bereits von zahlreichen asiatischen Fluggesellschaften übernommen, darunter insbesondere Air Busan, Asiana Airlines und Korean Air.

WELCHE POWERBANKS SIND IN FLUGZEUGEN VERBOTEN?
Luftfahrtbehörden weltweit haben für Powerbanks, deren Mitnahme im Flugzeug untersagt ist, folgende Kriterien festgelegt:
Powerbanks bis zu 100 Wh können im Handgepäck mitgeführt werden und ihre Nutzung während des Fluges ist in der Regel gestattet.
Powerbanks zwischen 100 Wh und 300 Wh dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden; die meisten Fluggesellschaften begrenzen die Anzahl solcher Geräte jedoch auf ein Stück und untersagen deren Nutzung während des Fluges.
Powerbanks mit mehr als 300 Wh gehören in der Regel zu den Geräten, deren Mitnahme in Flugzeugen verboten ist. Solche Powerbanks werden als Gefahrgut eingestuft und dürften theoretisch nur im Frachtraum transportiert werden. Die meisten Fluggesellschaften verbieten den Transport solcher Geräte jedoch vollständig.
Nachrichtenquelle: 12punto
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